Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht

VdK erstreitet Entschädigung für Entführungsopfer

Von: Jörg Ciszewski

Seit einer Geiselnahme durch palästinensische Terroristen leidet Diana Müll an einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Der VdK konnte eine Opferentschädigung für sie durchsetzen.

Diana Müll sitzt im Freien auf einer Bank.
Diana Müll war bei der Entführung des Flugzeugs „Landshut“ im Jahr 1977 mit 19 Jahren die jüngste Geisel. © privat

Tausend Mal wollte ich aufgeben, umso glücklicher bin ich, dass ich endlich Recht bekommen habe.

Diana Müll, VdK-Mitglied

Traumatische Erlebnisse während der "Landshut"-Entführung

47 Jahre nach einer Geiselnahme durch Terroristen bekommt Diana Müll eine Opferentschädigung. Der Externer Link:VdK Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landessozialgericht erreicht, dass das Leid der 64-Jährigen endlich anerkannt wird.

Die Entführung des Flugzeugs „Landshut“ durch palästinensische Terroristen sorgte 1977 für Schlagzeilen. Mit der Geiselnahme von rund 90 Personen sollte die Freilassung von Mitgliedern der Terrorgruppe „Rote Armee Fraktion“ (RAF) erpresst werden. Nach fünf Tagen gelang es einer Einheit des Bundesgrenzschutzes (GSG 9) in Somalia, die Geiseln zu befreien. 

Diana Müll, damals mit 19 Jahren die jüngste Geisel, musste während der Entführung miterleben, wie das Terror-Kommando den Piloten erschoss, und war selbst mit einer Waffe am Kopf mit dem Tod bedroht worden. Lange hatte sie mehr oder weniger erfolgreich versucht, diese traumatischen Erlebnisse zu verdrängen.

VdK musste bis zum Landessozialgericht klagen

Im Lauf der Jahre nahm der psychische Leidensdruck jedoch zu. Die Ereignisse verfolgten sie schließlich Tag und Nacht. Im Jahr 2018 beantragte sie beim damals zuständigen Amt für Soziales Entschädigungsrecht eine Opferentschädigung, nachdem sie bei einer Veranstaltung des VdK Nordrhein-Westfalen von dieser Möglichkeit erfahren hatte. Das Amt erkannte zwar eine Angststörung als Spätfolge der Entführung an. Allerdings, so das Amt, läge der Grad der Schädigungsfolgen (GdSkurz fürGrad der Schädigungsfolgen) bei 25. Ab einem GdSkurz fürGrad der Schädigungsfolgen von 30 besteht ein Entschädigungsanspruch.

Weil auch der Widerspruch gegen diese Ablehnung abgewiesen worden war, klagte Diana Müll mit VdK-Rechtsberaterin Christine Klappert vom Externer Link:Kreisverband Siegen-Olpe-Wittgenstein vor dem Sozialgericht Gießen. Das Gericht gab ein fachärztliches Gutachten in Auftrag. Darin diagnostizierte der Arzt eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), die für Diana Müll „soziale Teilhabebeeinträchtigungen mit einem GdS von 30“ zur Folge hätte. 

Doch die Gegenseite legte eine neue ärztliche Stellungnahme vor, die ergab, dass die Leiden für einen GdSkurz fürGrad der Schädigungsfolgen von 30 nicht ausreichen. Außerdem wurde der Klägerin nachteilig ausgelegt, zum damaligen Zeitpunkt keine Psychotherapie gemacht zu machen.

Nach weiteren wechselseitigen Stellungnahmen wies das Sozialgericht Gießen die Klage im September 2022 schließlich zurück. Im Oktober legte Diana Müll mit dem VdK gegen dieses Urteil beim Hessischen Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt Berufung ein. 

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Betroffene erhält monatliche Opferentschädigung

Das LSG kam schließlich zu einer anderen Bewertung als das Sozialgericht. Dabei stützte es sich auf eine neue gutachterliche Stellungnahme, die aktuelle psychologische Befunde auswertete. Darin heißt es, dass die Klägerin unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung, unter Albträumen und einem Bedrohungsgefühl leidet, die einen GdSkurz fürGrad der Schädigungsfolgen von 30 rechtfertigen. Bestimmte Gerüche, Geräusche und die Begegnung mit dunkelhaarigen Männern, die den damaligen Entführern ähneln, lösen bei ihr traumatische Erinnerungen aus. Aus Angst ist sie bereits mehr als 15 Mal umgezogen und lebt heute zurückgezogen. 

Das LSG schlug daraufhin beiden Seiten im Juli 2024 einen Vergleich vor, den sie annahmen. Diana Müll erhält demzufolge rückwirkend ab 1. Januar 2018 eine Nachzahlung für eine monatliche Opferentschädigung von aktuell 418 Euro, die ihr seit dem 1. Januar 2024 fortlaufend gezahlt wird. 

Die 64-Jährige ist sehr erleichtert, dass das Verfahren vorbei ist und ihr Leid anerkannt wurde. Oft sei sie in den vergangenen sechs Jahren an die schrecklichen Ereignisse erinnert worden. „Tausend Mal wollte ich aufgeben, umso glücklicher bin ich, dass ich endlich Recht bekommen habe“, sagt sie heute.

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