Unbemerkt fahruntauglich?
Um aktiv am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ist gutes Sehvermögen unerlässlich. Doch eine aktuelle Studie zeigt, dass manche Autofahrenden gar nicht merken, dass sie fahruntauglich sind.
Eigene Einschätzung oft falsch
Bei einer Befragung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAStkurz fürBundesanstalt für Straßenwesen) schätzten 99,2 Prozent der 377 teilnehmenden Personen ihre Sehfähigkeit als „eher gut“
bis „sehr gut“
ein. Ein folgender Sehtest brachte jedoch ein anderes Ergebnis zutage: 16,4 Prozent fielen mit einer tatsächlichen Sehschärfe unter 0,7 durch. „Sie dürften so gar nicht mehr ohne Weiteres am Steuer sitzen“
, sagt Professor Dr. Frank Tost von der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft. Aus seiner Sicht sei es deshalb wichtig, die Warnsignale häufiger Augenerkrankungen zu erkennen.
„Ein typisches Anzeichen etwa für den Grauen Star sind Störungen des Dämmerungssehens und erhöhte Blendempfindlichkeit“
, erklärt der Leitende Oberarzt und stellvertretende Direktor der Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde in Greifswald. „Betroffene fühlen sich bei Nachtfahrten zunehmend unsicher, sie fahren langsamer, sind schnell geblendet durch entgegenkommende Fahrzeuge oder bremsen zu spät, weil sie Stoppschilder nicht erkennen.“
Erhöhte Unfallgefahr bei Grünem Star
Mit zunehmendem Alter verschlechtert sich die Nachtsehfähigkeit, darüber hinaus steigt auch das Risiko für den Grünen Star (Glaukom), an dem acht Prozent der über 75-Jährigen erkranken. Bei dieser Augenerkrankung können beispielsweise Verkehrszeichen, andere Fahrzeuge, Fußgängerinnen und Fußgänger oder Radfahrende komplett aus dem Blickfeld verschwinden und plötzlich wie aus dem Nichts auftauchen.
„Das Risiko von Unfällen mit lebensgefährlichem Ausgang steigt beim Glaukom immens an“
, bemerkt Tost. „Deshalb raten wir zu regelmäßigen augenärztlichen Untersuchungen mindestens ab dem 60. Lebensjahr.“
Die Angst, gleich den Führerschein zu verlieren, sei häufig unbegründet. In vielen Fällen lasse sich mit Sehhilfen, einer Operation oder einer Anpassung von Verhaltensweisen Abhilfe schaffen.
„Beim Grauen Star etwa kann die Empfehlung sein, auf Nachtfahrten zu verzichten oder sich einem operativen Linsentausch zu unterziehen“
, erklärt der Experte. In Grenzfällen raten Augenärztinnen und -ärzte zu einer Tauglichkeitsprüfung, deren Kosten in Höhe von 80 bis 100 Euro aber selbst übernommen werden müssen.
Vorgaben durch die Fahrerlaubnis-Verordnung
Genaue Vorgaben gibt es nach Verlust des Sehvermögens auf einem Auge oder bei neu aufgetretenen Doppelbildern etwa durch Bluthochdruck, Schilddrüsenerkrankungen oder in Folge eines Schlaganfalls. „Dann muss das Auto gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung zunächst für mindestens drei Monate stehen gelassen werden“
, so Tost. Erst nach augenärztlicher Untersuchung und Beratung dürfe man gegebenenfalls wieder ans Steuer.