Umzug ins barrierefreie Zuhause
Wer einen Pflegegrad hat und umziehen muss, kann unter bestimmten Umständen einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Die Pflegekasse übernimmt dann einen Teil der Umzugskosten.
Pflegebedürftige können Zuschuss zum Umzug beantragen
Voraussetzung ist, dass die oder der Pflegebedürftige einen festgestellten Pflegegrad hat. Bereits Pflegegrad 1 reicht aus, um eine Förderung von bis zu 4000 Euro zu bekommen. Der Ortswechsel muss die selbstständige Lebensführung der oder des Pflegebedürftigen ermöglichen beziehungsweise die häusliche Pflege erleichtern. Bevor die Pflegekasse den Zuschuss genehmigt, überprüft sie, ob die neue Wohnung dafür geeignet ist.
Eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme liegt unter Umständen auch dann vor, wenn die oder der Pflegebedürftige nur innerhalb eines Hauses umzieht - zum Beispiel vom Obergeschoss ins Parterre. Oder der Umzug findet in eine barrierefreie Wohngemeinschaft oder ins betreute Wohnen statt. Selbst die behindertengerechte Möbelumstellung innerhalb der eigenen Wohnung kann als Verbesserung des Wohnumfelds anerkannt werden.
Antrag rechtzeitig stellen
Wichtig ist, den Antrag auf den Zuschuss rechtzeitig zu stellen. Wer Zeit sparen will, kann die Kostenvoranschläge der Umzugsfirmen gleich mit einreichen. Bevor man ein Unternehmen beauftragt, ist es ratsam, sich von seiner Pflegekasse bestätigen zu lassen, dass diese die Kosten für den Umzug übernimmt. Zuschussfähig sind Beratungskosten, Arbeitslöhne für die Helfer, Materialkosten wie etwa Umzugskartons sowie die Fahrtkosten.