Kategorie Tipp Behinderung Barrierefreiheit

Treppensteighilfen sind für den Alltag und für Notfälle geeignet

Von: Sebastian Heise

Für Menschen im Rollstuhl leisten Treppensteighilfen wichtige Dienste. Diese können im Alltag unterstützen und im Notfall lebensrettend sein. Wer übernimmt die Kosten?
 

Eine ältere Frau schiebt ihren Mann mithilfe einer Treppensteighilfe - ein Hilfsmittel ähnlich einem Rollstuhl oder Krankentransportstuhl - eine Treppe hinunter.
© AAT Alber Antriebstechnik GmbH

Leichter Stufen überwinden

Falls der Aufzug nicht benutzt werden darf oder gar kein Lift vorhanden ist, sind mobile Treppensteighilfen sehr nützlich und manchmal unersetzlich. Bei einem Notfall können damit Personen im Rollstuhl verhältnismäßig einfach auch über viele Stufen hinweg in Sicherheit gebracht werden.

Eine Treppensteighilfe besteht meist aus einem Griff und einem Gestänge mit zusätzlichen Rollen, die Angehörige oder Pflegekräfte an den Rollstuhl befestigen und so die Betroffenen leichter eine Treppe hinauf- oder hinunterbringen. Sie ist eine kostengünstige Alternative zum Treppenlift und verschafft so mehr Beweglichkeit im Alltag. 

Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich

Menschen im Rollstuhl oder auch diejenigen, die aus eigener Kraft Treppen nicht mehr überwinden können, haben die Möglichkeit, dafür bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten, wenn das Hilfsmittel dem Behinderungsausgleich dient. Häufig leiten die Kassen diese Anträge jedoch direkt an die Sozialhilfeträger weiter, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet. Die gesetzlichen Kassen begründen dies mit einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 7. Oktober 2010 (Aktenzeichen: B  3 KR 13/09  R), demzufolge die Sozialhilfeträger (zum Beispiel Sozialämter) diese Kosten übernehmen.

Die Sozialhilfeträger prüfen, ob sie Leistungen im Zuge einer Eingliederungshilfe gewähren. Lehnen sie dies ab, kann nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.  Juli 2014 (B  3 KR 1/14  R) auch die Pflegekasse die Treppensteighilfe übernehmen, wenn damit die Pflege für Personen im Rollstuhl erleichtert wird. Kommt ein ablehnender Bescheid, können Betroffene innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wird dieser abgewiesen, kann wiederum innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht eingereicht werden. Der VdK bietet dabei Unterstützung an.

Für Notfälle sind Evakuierungsstühle eine Alternative. Mit diesen können Menschen mit Geh-Einschränkungen ebenfalls transportiert werden, auch ohne Rollstuhl. Laut Arbeitsstättenverordnung müssen Unternehmen die Arbeitsstätte so einrichten und betreiben, dass alle Beschäftigten gleichermaßen vor Gesundheitsgefahren geschützt sind.