Auf einen Blick
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Wiedereinführung
Seit dem 7.12.2023 ist die telefonische Krankschreibung wieder möglich. Seit dem 18.12. können Eltern, die ein krankes Kind zu Hause betreuen, auch die Kinderkrankmeldung telefonisch vornehmen.
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Leichte Erkrankungen
Anders als zuletzt soll die Krankschreibung per Telefon nicht nur bei Erkrankungen der oberen Atemwege möglich sein, sondern auch bei anderen Erkrankungen mit
„absehbar nicht schwerem Verlauf“.
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Voraussetzung
Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist, dass die Patientin oder Patient der Hausarztpraxis bekannt sind. Das gilt auch für die Kinderkrankschreibung.