Stichtagsregelung bei der Erwerbsminderungsrente: VdK klagt gegen Ungleichbehandlung
Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland sind 2019 mit dem Rentenpaket im Stich gelassen worden. Gegen diese Ungleichbehandlung sind der VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland (SoVDkurz fürSozialverband Deutschland) gemeinsam juristisch vorgegangen.
1,8 Millionen Bestands-EM-Rentner werden benachteiligt
Wer eine Erwerbsminderungsrente neu erhält, den behandelt die Rentenversicherung seitdem so, als hätte sie oder er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Diese Zurechnungszeit bringt durchschnittlich 70 Euro mehr im Monat von der Rentenkasse. Es gibt nur einen Haken: 1,8 Millionen Bestandsrentner gingen leer aus.
Ob durch Unfall, Behinderung oder Krankheit – Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann in Deutschland beziehen, wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig ist. Der Sozialverband VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland (SoVD) haben dazu gemeinsam Musterverfahren geführt.
Es ging dabei um Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die zwischen 2001 und 2019 in Rente gegangen sind. Zum 1. Januar 2019 hatte die Rentenversicherung die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente erhöht. Allerdings gingen bei dieser Erhöhung mehr als 1,8 Millionen Menschen, die vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente bezogen, leer aus. Ungerecht und nicht nachvollziehbar, befanden der Sozialverband VdK und der Sozialverband Deutschland und reichten Klagen ein.
Zuschläge für EM-Rentner beschlossen - aber zu spät und zu niedrig
In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber nachgebessert und für die sogenannten Bestandsrentnerinnen und –rentner, deren EM-Beginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31.12.2018 lag, Zuschläge beschlossen. Je nach Rentenbeginn liegen diese Zuschläge bei 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent. Externer Link:Hier lesen Sie mehr dazu.
Nach Ansicht des VdK und des SoVDkurz fürSozialverband Deutschland sind diese Zuschläge zu niedrig und sollten doppelt so hoch sein – nur dann würde eine echte Gleichbehandlung hergestellt. Außerdem werden diese Zuschläge erst zum Juli 2024 eingeführt und damit viel zu spät umgesetzt.
"Rentnerinnen und Rentner, die vor 2019 bereits erwerbsgemindert waren, sind noch immer schlechter gestellt, sie profitieren nicht ausreichend von den Nachbesserungen. Wir sehen in der derzeitigen Gesetzgebung einen klaren Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes."
VdK-Verfahren leider erfolglos
Gegen die Ungleichbehandlung der EM-Rentnerinnen und -Rentner durch die Stichtagsregelung hatte der VdK gemeinsam mit dem SoVDkurz fürSozialverband Deutschland geklagt - zunächst vor dem Bundessozialgericht, dann vor dem Bundesverfassungsgericht.
Im Juni 2023 hat das Bundesverfassungsgericht die gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK und des Sozialverbands Deutschland (SoVDkurz fürSozialverband Deutschland) zurückgewiesen und die Stichtagsregelung für rechtmäßig erklärt (Externer Link:Aktenzeichen: 1 BvR 847/23). In der Begründung des Gerichts heißt es, dass der Gesetzgeber „zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte“
Stichtage einführen kann. Dabei räumt das Gericht ein, dass jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt.