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Sozialrecht betrifft alle: Erste öffentliche BSG-Sitzung vor 70 Jahren

Von: Holger Lange

1954 wurde die Sozialgerichtsbarkeit in der damaligen Bundesrepublik geschaffen. Sitz des Bundessozialgerichts ist seither Kassel. Im März vor 70 Jahren, am 23. März 1955, fand die erste öffentliche Sitzung statt. 

Außenansicht des Bundessozialgerichts in Kassel
© VdK

Kriegsopferversorgung zentrales Thema in den 1950ern

Täglich unterstützt der VdK seine Mitglieder in den Landesverbänden vor den Sozialgerichten. Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung gehen mithilfe des VdK-Bundesverbands bis vors Bundessozialgericht.

Die Kriegsopferversorgung war in den 1950er-Jahren das Hauptthema bei sozialrechtlichen Auseinandersetzungen. Der Krieg hatte viele leistungsbedürftige Versehrte und Hinterbliebene geschaffen. Auch in den VdK-Geschäftsstellen drehte es sich häufig um solche Verfahren. Die Betroffenen kämpften um die Zuerkennung von Renten und Hilfsmitteln. Oft ging es darum, inwiefern Kriegsverletzungen die Arbeitsfähigkeit teilweise oder komplett beeinträchtigen.

VdK führte 1955 das erste Verfahren vor dem BSG

Im VdK-Archiv findet sich das erste Verfahren, das beim Bundessozialgericht 1955 für ein VdK-Mitglied geführt wurde. Ein „Kriegsbeschädigter“ aus München wollte eine Erhöhung seiner Erwerbsminderungsrente. Sein Fall reichte ins Jahr 1952 zurück und landete wegen dessen grundsätzlicher Bedeutung beim Bundessozialgericht (BSGkurz fürBundessozialgericht). Erst mit dem Sozialgerichtsgesetz war am 1. Januar 1954 eine unabhängige Sozialgerichtsbarkeit geschaffen worden. 

Das Grundgesetz forderte unabhängige Gerichte – auch für das Sozialrecht. Am 20. Oktober 1955 kam der 10. Senat des BSGkurz fürBundessozialgericht zusammen und entschied über die Handhabung von Übergangsfällen. Ergebnis: Das VdK-Mitglied erhielt wegen des neu geltenden Verfahrensrechts nur für einen Teil des Zeitraums eine höhere Rente. 

Abfotografierte historische Fallakte des ersten Revisionsverfahren, das der VdK Bayern vor dem Bundessozialgericht führte
Das erste Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht erhebt der Sozialverband VdK Deutschland am 6. April 1954. Am 20. Oktober 1955 kommt der 10. Senat zur mündlichen Verhandlung zusammen und entscheidet über die Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente des Kriegsbeschädigten Johann Schulz aus Eichstätt. Die Revision wurde abgelehnt.

Sozialrecht im Wandel der Zeit

In den 1970er-Jahren klang das Wirtschaftswunder ab. Die steigende Arbeitslosigkeit konfrontierte das BSGkurz fürBundessozialgericht mit Fragen zu Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld. Aber auch die Richtertätigkeit änderte sich. Ab Mitte der 1970er-Jahre kamen in der Sozialgerichtsbarkeit Computer zum Einsatz. 

1990 folgten die Herausforderungen der Wiedervereinigung. Es galt, eine unabhängige Sozialgerichtsbarkeit in der früheren DDR zu etablieren. Zudem waren zwei grundsätzlich verschiedene staatliche Altersvorsorgesysteme zu integrieren. In den frühen 2000er-Jahren wurde das heutige Bürgergeld mit gleichen Pauschalen für alle eingeführt, was bis heute noch Gegenstand lebhafter Debatten ist.

Wir stehen fest an der Seite der VdK-Mitglieder - durch alle Instanzen

Sozialrechtliche Auseinandersetzungen können auf jeden zukommen: Ob und wie Externer Link:Rente im Alter oder bei Externer Link:Erwerbsminderung, Externer Link:Teilhabe in allen Formen oder Leistungen zur Externer Link:medizinischen Behandlung oder im Externer Link:Pflegefall gewährt werden, entscheiden zunächst die Sozialleistungsbehörden. Aber ob diese Entscheidungen korrekt und rechtmäßig sind, entscheiden die Sozialgerichte. 

Das letzte Wort hat das BSGkurz fürBundessozialgericht. Es klärt strittige Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung und stellt Rechtsfrieden her. Diese Aufgabe wird immer wichtiger, denn das Sozialrecht ist sehr komplex geworden und meist nur noch von Fachleuten zu verstehen. Doch in allen Instanzen stehen VdK-Juristinnen und -Juristen fest an der Seite der Externer Link:Mitglieder.

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