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Behinderung im Arbeitsleben: SBV stärken

Schwerbehindertenvertretungen leisten wichtige Arbeit für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Der Sozialverband VdK setzt sich daher für die Verbesserung ihres Rechtsstatus ein.

Ein Mann im Rollstuhl sitzt an einem Schreibtisch, zeichnet etwas auf einem Grafik-Tablet.
© IMAGO / Westend61

Was genau macht eine Schwerbehindertenvertretung (SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung) eigentlich? Wer in der SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung tätig ist, fördert die Eingliederung schwerbehinderter und Externer Link:gleichgestellter Menschen im Betrieb, steht ihnen bei Problemen oder Fragen zur Seite und vertritt ihre Interessen. Unternehmen müssen die SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung hinzuziehen, wenn ein Externer Link:schwerbehinderter Mensch beispielsweise eingestellt, versetzt oder gekündigt werden soll.

Betriebe, in denen mindestens fünf schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind, müssen eine SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung haben, die eine Vertrauensperson und mindestens ein stellvertretendes Mitglied umfasst. Mitglieder der SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung werden in der Regel alle vier Jahre neu gewählt. Zur Wahl aufstellen lassen können sich alle, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, mindestens sechs Monate im Betrieb sind und keine Leitungsfunktion haben.

Teilhabe ermöglichen

Der Sozialverband VdK unterstützt schon lange die Arbeit von Schwerbehindertenvertretungen. Denn die Beteiligung am Externer Link:Arbeitsleben ist für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Faktor der Externer Link:Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Die SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung leisten gute Arbeit darin, dass Menschen mit Beeinträchtigungen so lange wie möglich unter vernünftigen Arbeitsbedingungen im Arbeitsleben bleiben können. 

Auch viele Externer Link:VdK-Landesverbände sind in diesem Bereich unterstützend aktiv. Sie führen beispielsweise Schulungen und Veranstaltungen für Schwerbehinderten-Vertrauensleute durch und beraten speziell zu Fragen, die für eine SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung wichtig sind.

VdK fordert Stärkung der SBV

Auf politischer Ebene setzt sich der VdK dafür ein, die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen zu verbessern. Er plädiert zum Beispiel dafür, dass die SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung bereits im Vorfeld von geplanten personellen Maßnahmen angehört wird. Zudem sollte eine Unwirksamkeitsklausel regeln, dass eine Entscheidung des Arbeitgebers nicht gilt, wenn die SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung nicht rechtzeitig hinzugezogen worden ist. Der VdK ist zudem für eine Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz digital und mit barrierefreier Kommunikationstechnik auszustatten.

Der VdK setzt sich dafür ein, dass auch in kleinen und mittleren Unternehmen die Arbeit der SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung gestärkt wird. Vertrauenspersonen sollten stunden- oder tageweise für die Aufgaben in der Schwerbehindertenvertretung freigestellt werden. Das ist im Moment nur in Betrieben ab 100 zu betreuenden schwerbehinderten Beschäftigten möglich.

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