Schock über hohe Energiekosten
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher geraten aufgrund der anhaltenden hohen Energiepreise in Zahlungsschwierigkeiten. Der VdK rät seinen Mitgliedern, staatliche Hilfen beantragen.
Der Schock über die hohe Betriebskostenabrechnung zum Jahresende steckt dem einen oder der anderen noch in den Knochen. Vielleicht wurde diese Rechnung sogar mit Ersparnissen oder geliehenem Geld bezahlt.
Die nächste Überraschung lässt leider nicht lange auf sich warten: denn auf eine hohe Betriebskostenabrechnung folgt meistens eine Erhöhung der Abschläge. Der Sozialverband VdK rät Menschen mit kleinen Renten oder geringen Einkommen, sich bei solch regelmäßigen Mehrbelastungen staatliche Hilfe zu holen.
Grundsicherung im Alter
Eine Möglichkeit, die Rente etwas aufzustocken, stellt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dar. Bei der Berechnung im Sozialamt werden die erhöhten Heizkosten berücksichtigt, sodass nun auch Rentnerinnen und Rentner davon profitieren können, die vorher noch keinen Anspruch hatten.
Das gleiche gilt auch für Menschen, die noch arbeiten oder arbeitssuchend sind. Sie könnten Anspruch auf Bürgergeld haben. Auch wenn der Gang zum Jobcenter dem einen oder der anderen schwerfallen wird, empfiehlt ihn der VdK, wenn Mitglieder Unterstützung bei der Bezahlung der Heizkosten benötigen.
Tabelle: Regelsätze in der Grundsicherung
Regelbedarfsstufe | Wer? | Höhe der Leistung pro Monat |
---|---|---|
Regelbedarfsstufe 1 | Alleinstehende oder alleinerziehende erwachsene Leistungsberechtigte, die in einer Wohnung oder Wohngemeinschaft leben. |
563 Euro |
Regelbedarfsstufe 2 | Erwachsene Leistungsberechtigte, die in einer Wohnung mit einem Partner oder einer Partnerin* zusammenleben. Außerdem Menschen mit Behinderungen, die in der sogenannten besonderen Wohnform leben. |
506 Euro |
Regelbedarfsstufe 3 | Erwachsene Leistungsberechtigte unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern (SGB II), Erwachsene in einer stationären Einrichtung. |
451 Euro |
Regelbedarfsstufe 4 | Jugendliche von 14 - 17 Jahren | 471 Euro |
Regelbedarfsstufe 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 Euro |
Regelbedarfsstufe 6 | Kinder bis 5 Jahre | 357 Euro |
Wohngeld
Eine weitere Möglichkeit, regelmäßige Belastungen durch zu hohe Wohn- und Mietkosten zu reduzieren, ist die Beantragung von Wohngeld. Durch eine groß angelegte Externer Link:Wohngeldreform im vergangenen Jahr ist der Kreis der berechtigten Personen erheblich gestiegen. Bitte beachten: Nicht alle Externer Link:VdK-Landesverbände beraten in ihren Rechtsberatungsstellen zum Wohngeld.