Kategorie Tipp Rente Pflege zu Hause

Rentenpunkte für pflegende Angehörige

Von: Julia Frediani

Über eine Million pflegende Angehörige erwerben während ihrer Pflegetätigkeit Rentenpunkte. Damit werden Rentenanwartschaften für Pflegezeiten angesammelt. Der zukünftige Rentenanspruch kann dadurch erheblich verbessert werden.

Eine Seniorin schiebt ihren Mann, der im Rollstuhl sitzt, über einen Platz
Für die Angehörigenpflege können unter bestimmten Bedingungen auch dann noch Rentenansprüche erworben werden, wenn man schon (Teil-)Rente bezieht.

Pflege: Auch in der Rente können noch Rentenpunkte gesammelt werden

Wenn Externer Link:pflegende Angehörige das Rentenalter erreicht haben, war bisher mit dem Erwerb der Rentenpunkte Schluss. Das hat sich verändert. Der Sozialverband VdK weist darauf hin, dass pflegende Externer Link:Rentnerinnen und Rentner bei einem Bezug einer nur sehr geringfügig geringeren Teilrente weiterhin Rentenpunkte sammeln können. Sie müssen die Teilrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) beantragen. Das ist sowohl bei Rentenbeginn als auch während des Rentenbezugs möglich. Die Teilrente muss mindestens zehn und kann höchstens 99,99 Prozent der Vollrente betragen.

So kommen die Seniorinnen und Senioren in den Genuss einer fortgesetzten Beitragszahlung durch die Pflegeversicherung, die langfristig die Rente erhöhen kann. Die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung hat ihre Regelungen so angepasst, dass pflegende Rentnerinnen und Rentner die Höhe ihrer Teilrente in beliebigen Prozentschritten mit zwei Nachkommastellen wählen können.

Der Verzicht auf diesen geringfügigen Teil der Rente hat zur Folge, dass die Beiträge der Pflegekasse zum 1. Juli des Folgejahrs mit der Rentenanpassung die Rente erhöhen. Wenn Rentnerinnen und Rentner ihre Pflegetätigkeit beenden, können sie wieder den Wechsel in die Vollrente beantragen. Wer neben der gesetzlichen Rente noch eine Betriebsrente bezieht, sollte sich aber auf Empfehlung des VdK vorab über Auswirkungen bei der jeweiligen Versorgungseinrichtung informieren.

Die Möglichkeit der 99,99-Prozent-Teilrente ist erst seit Januar 2023 möglich, nachdem die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung auf den Externer Link:juristischen Druck des Sozialverbands VdK reagiert hatte und ihre Regularien änderte. Die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung erkennt nun bundesweit die Auffassung des Landessozialgerichts in München an. Das bayerische Gericht hatte in einem Urteil vom 14. September 2021 entschieden, dass betroffene pflegende Angehörige diese Teilrente in Anspruch nehmen können.

Nach DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung-Auskunft nehmen rund 43.000 Altersrentnerinnen und -rentner dieses Angebot nach Erreichen der Regelaltersgrenze wahr.  

Hintergrund