Renten steigen um 4,57 Prozent
Das Bundesarbeits- und -sozialministerium (BMASkurz fürBundesministerium für Arbeit und Soziales) hat die Rentenerhöhung bekannt gegeben. Die Renten sollen zum 1. Juli um 4,57 Prozent steigen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.
Wie hoch ist die Rentenerhöhung 2024?
Die Externer Link:Renten werden zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent erhöht. Erstmals gilt das für Ost und West gleichermaßen (Externer Link:mehr zur Rentenangleichung Ost/West lesen).
Hier einige Beispiele, wie sich die Erhöhung konkret auswirkt:
Rentenhöhe jetzt | Erhöhung ab Juli | Rentenhöhe ab 1.7.2024 |
---|---|---|
800 Euro | + 36,56 Euro | 836,56 Euro |
900 Euro | + 41,13 Euro | 941,13 Euro |
1000 Euro | + 45,70 Euro | 1045,70 Euro |
1200 Euro | + 54,84 Euro | 1254,85 Euro |
1500 Euro | + 68,55 Euro | 1568,55 Euro |
1700 Euro | + 77,69 Euro | 1777,69 Euro |
Der Wert eines Rentenpunkts erhöht sich von 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Einen vollen Rentenpunkt erhält, wer ein Jahr lang ein Durchschnittseinkommen erzielt hat.
Laut dem aktuellen Externer Link:Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung werden die Renten künftig weniger stark steigen. Gerechnet wird mit 2,6 Prozent pro Jahr.
Wann ist das Geld auf dem Konto?
Es kommt drauf an – nämlich darauf, wann der Externer Link:Renteneintritt war.
Renten, die bereits vor April 2004 begonnen haben, und Hinterbliebenenrenten, die nahtlos an eine solche Rente anschließen, werden monatlich im Voraus gezahlt. Auszahlungstag ist dann der letzte Bankarbeitstag des Vormonats, für den die Rente zu zahlen ist. Beispiel: Die Rente für den Monat März wird bereits Ende Februar überwiesen.
Bei Rentenbeginn ab April 2004 wird die Rente rückwirkend am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt, für den die Rente bestimmt ist. Beispiel: Die Rente für den März wird am Ende Monats März überwiesen.
Werden die Erwerbsminderungsrenten auch erhöht?
Ja, die Rentenerhöhung gilt für alle gesetzlichen Rentenarten und damit nicht nur für Altersrenten, sondern auch für Externer Link:Erwerbsminderungsrenten.
Was ist mit den Witwen- und Witwerrenten?
Auch diese Renten werden erhöht, weil die Rentenerhöhung alle gesetzlichen Rentenarten betrifft, auch die Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten. Externer Link:Mehr zu Hinterbliebenenrenten lesen
Was sagt der VdK zur Rentenerhöhung?
Der VdK sieht die Rentenerhöhung als gute Nachricht und als längst fälligen Ausgleich. Im Gegensatz zu vielen Arbeitnehmenden und Pensionsbeziehenden hatten die Rentnerinnen und Rentner keine Inflationsausgleichsprämie erhalten. Dies hatte der Sozialverband VdK kritisiert.
VdK-Präsidentin Verena Bentele kommentierte die Rentenerhöhung: „Die Rentenerhöhung von fast 4,6 Prozent ist eine gute Nachricht und viel besser als die zunächst angekündigten 3,5 Prozent. Endlich liegt die Anpassung jetzt über der Inflationsrate, die für 2024 mit 2,3 Prozent erwartet wird. Die Kostensteigerungen werden nun für Rentnerinnen und Rentner etwas weniger schmerzhaft. Das ist ein längst überfälliger Ausgleich, denn in den letzten drei Jahren blieb die Rentenanpassung weit hinter der Inflation zurück.
Daher müssen jetzt weitere Schritte folgen. Der VdK fordert, dass in der Debatte um das Rentenpaket II nicht nur eine Stabilisierung, sondern zukünftig eine Anhebung des Rentenniveaus von aktuell 48 Prozent auf 53 Prozent diskutiert wird. Das wäre eine Rentenerhöhung um zehn Prozent und würde wirklich gegen Altersarmut helfen.“
Weiterlesen: Externer Link:VdK-Pressemitteilung vom 19.3.2024