Kategorie Aktuelle Meldung Rente

Rente muss weiterhin Existenz sichern

Von: Julia Frediani

Die Bundesregierung will mit der Wachstumsinitiative den Fachkräftemangel bekämpfen. Neue Regelungen sollen das Arbeiten während der Rente finanziell begünstigen. Der VdK bewertet die Arbeitsanreize für Rentnerinnen und Rentner kritisch.

Holzbuchstaben werden auf einer Wippe aus einer Holzkugel und einem kleinen Holzbrett ausbalanciert. Auf der linken Seite bilden die Buchstabenwürfel das Wort "Arbeit", auf der rechten Seite "Rente".
Arbeit, Rente – oder beides gleichzeitig? Der VdK kritisiert Anreize für Rentnerinnen und Rentner, noch weiterzuarbeiten. © IMAGO / Wolfilser

Neue Regelungen ab 2025 geben Anreize

Das Bundeskabinett hat Anfang September Regelungen beschlossen, die das Arbeiten nach Eintritt in die Altersrente finanziell erheblich begünstigen. Der Sozialverband VdK bewertet die Pläne der Bundesregierung kritisch. Der Sinn der Rente liegt darin, so die Ansicht des VdK, dass Menschen nach einem langen Arbeitsleben in den wohlverdienten Ruhestand gehen können.

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: „Die reguläre Altersrente muss weiterhin ihre existenzsichernde Funktion behalten. Für alle langjährig Versicherten muss am Ende des Berufslebens eine solide Rente stehen, die den Lebensstandard sichert. Brüchige Rentenübergänge wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Pflegeverpflichtungen von Angehörigen sollten dringend besser abgefedert werden.“

Nach den neuen Regeln sollen Arbeitgeber ab Juli 2025 arbeitenden Seniorinnen und Senioren die Beiträge zur Renten- sowie zur Arbeitslosenversicherung zusätzlich zum Lohn auszahlen können. Dieser Beitrag liegt bei 10,6 Prozent vom Bruttolohn. Arbeitende Witwen und Witwer sollen erst ab Juli 2027 nach den neuen Regeln etwas mehr von ihrer Hinterbliebenenrente behalten dürfen.

Ab 2028: Aufschubprämie für ältere Beschäftigte

Ab Januar 2028 soll es eine Aufschubprämie für ältere Beschäftigte geben, die den Beginn ihrer Rente hinausschieben, um weiterzuarbeiten. Am Ende des Zeitraums, in dem sie ihre Altersrente nicht in Anspruch nehmen, können sie sich die Summe der Rentenbezüge und die Krankenkassenbeiträge als Einmalzahlung sozialabgabenfrei auszahlen lassen. Nach Berechnung des VdK könnte jemand, der einen Rentenanspruch von 1600 Euro brutto erreicht hat und dann ein Jahr zum Durchschnittsverdienst weiterarbeitet, eine steuerfreie Auszahlung von rund 22.000 Euro erhalten. 

Die große Gruppe der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten kann, wird bei diesen neuen Regelungen vergessen. Schon jetzt werden sie durch hohe Abschläge stark belastet. „Viele Menschen werden doppelt benachteiligt: durch Abschläge wegen eines früheren Renteneintritts oder Erwerbsminderung und weil die Vergünstigungen von parallelem Rentenbezug und Erwerbseinkommen nicht in Anspruch genommen werden können“, erklärt Bentele. 

Eine vom VdK in Auftrag gegebene Umfrage zeigt, dass sich jeder siebte Befragte über 50 Jahre vorstellen kann, neben der Rente zu arbeiten, da das Geld im Ruhestand nicht ausreicht. Bentele warnt: „Es zeichnet sich eine Spaltung der älteren Menschen ab in die gut qualifizierten und gesunden Fachkräfte, die weiterarbeiten können und die Rente als Zusatzeinkommen beziehen, und denjenigen, die das nicht schaffen oder können und auf eine niedrige Rente angewiesen bleiben.“

Rente und Arbeiten? – Ergebnisse der VdK-Umfrage