Gesetzesänderung schafft neue Perspektive bei Erwerbsminderung
Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner finden bisher meistens nicht den Weg zurück in den Arbeitsmarkt. Eine Gesetzesänderung soll jetzt Hürden abbauen.
Probeweises Arbeiten erlaubt
Für viele chronisch kranke Menschen eröffnet die Erwerbsminderungsrente (EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente) zunächst die Perspektive, wieder gesund zu werden – meistens allerdings mit einer sehr geringen Rente.
Knapp die Hälfte aller EM-Renten werden befristet gewährt. Dahinter steht die Erwartung, dass für die genesenen Betroffenen eine Rückkehr auf den Arbeitsmarkt möglich wäre. Die Realität sieht anders aus. Nach einer Studie der Deutschen Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) kehren nur zwei Prozent in den ersten zehn Jahren ihrer Erwerbsminderungsrente auf den Arbeitsmarkt zurück. Viele befürchten, dass sie durch den Eintritt in den Arbeitsmarkt den Anspruch auf ihre hart erkämpfte Rente wieder verlieren.
Diese Menschen erhalten jetzt die Möglichkeit, während ihres Rentenbezugs mit Unterstützung der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung probeweise auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren und sich Geld hinzuzuverdienen:
“Wird neben einer Rente nach Absatz 1 oder 2 unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, deren Umfang das der Rentengewährung zugrunde liegende zeitliche Leistungsvermögen überschreitet, besteht für einen Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten ab Beginn der Ausübung weiterhin Anspruch auf die gewährte Rente.” Externer Link:§ 43 (7) SGB VI
Info Erwerbsminderungsrente
Teilweise Erwerbsminderung: Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, der kann eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten.
Volle Erwerbsminderung: Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, der kann eine volle Erwerbsminderung erhalten.
Mehr Infos zum Thema: Externer Link:Erwerbsminderungsrente
Rentenanspruch nicht gefährdet
Durch das Arbeiten – auch über das zeitliche Leistungsvermögen hinaus – wird der Rentenanspruch nicht gefährdet. Scheitert dieser Versuch, können Betroffene wieder die schon gewährte EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente erhalten.
Für die Betroffenen bedeutet das, dass der – häufig langwierige – Prozess zur Genehmigung einer EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente zwischen Reha-Verfahren, Gutachten und Anträgen nicht erneut aufgerollt werden muss. In den ersten sechs Monaten können Betroffene für sich frei entscheiden, ob die Berufstätigkeit praktikabel ist oder ob der erlaubte Beschäftigungsumfang ausgeweitet werden kann.
In Modellprojekten der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung konnten so rund 60 Prozent der Menschen erfolgreich ins Berufsleben zurückkehren. Doch diese Möglichkeit eignet sich nicht für alle EM-Rentnerinnen und -Rentner. Die Erfahrungen aus den DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung-Modellversuchen zeigen, dass Interessierte ihre Krankheit gut hinter sich gelassen haben müssen. Sie müssen sich sowohl körperlich als auch seelisch für diese Herausforderung bereit fühlen.
VdK: Vorher ausführlich beraten lassen
Der Sozialverband VdK empfiehlt aber dringend, den möglichen Weg zurück in die Erwerbsarbeit und raus aus der Erwerbsminderungsrente nur mit einer individuellen und ausführlichen Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung zu gehen.
Diese Möglichkeit passt nicht zu Menschen, die sich kurz vor dem Eintritt in die Altersrente befinden oder die noch stark durch die überstandene Krankheit eingeschränkt sind.
Rechtsberaterinnen und -berater in allen VdK-Landesverbänden können Fragen zu dieser Neuerung beantworten. Auch die Deutsche Rentenversicherung gibt Auskunft.
Mehr Informationen
In ihrem Portal “Meine Vorsorge” bietet die Deutsche Rentenversicherung ausführliche Informationen zum Probearbeiten für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner: