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Pflegeheime: Der Markt darf nicht alles regeln

Pflegeheimschließungen und Vertragskündigungen verunsichern pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Vor allem Heime in der Hand privater Träger müssen schließen. Was sind die Gründe?

Ein Pflegebett mit Galgen und Triangelgriff in einem Pflegeheim-Zimmer.
© IMAGO / Joerg Boethling

Schließungen durch Mangel an Pflegekräften

Alleine im vergangenen Jahr wurden 66 Pflegeheime in Deutschland geschlossen. Jede Schließung stellt die Bewohnerinnen und Bewohner vor grundsätzliche Probleme in der Versorgung und bringt sehr viel Verunsicherung für die Betroffenen und ihre Angehörigen mit sich. Mehrheitlich schließen Pflegeheime, die sich in der Hand privater Träger befinden.

Nach Einschätzung des Sozialverbands VdK werden die meisten Pflegeheime geschlossen, wenn die Betreiber den akuten Pflegekräftemangel für ihr Haus nicht lösen oder die hohen Miet-, Energie- und Personalkosten nicht decken können. Insolvenzverfahren können zwar große Verunsicherung für die Bewohnerinnen und Bewohner bringen, müssen aber nicht immer eine Schließung nach sich ziehen. Ein Trägerwechsel muss kein Kündigungsgrund vonseiten der Betreiber sein, aber auch eine erhebliche Einschränkung des Betriebs kann schon ein Grund für eine Kündigung sein.

Pflegeheimkündigung ist eine akute Notlage

Doch unabhängig davon, was der ausschlaggebende Grund war – die betroffenen Heimbewohnerinnen und -bewohner müssen im Fall einer Kündigung schnell handeln. Denn Pflegeunternehmen können ihnen spätestens zum dritten Werktag eines Monats zum Ende des nächsten Monats kündigen.  In einer solchen akuten Notlage ist es wichtig, schnell nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten zu suchen und sich ausführlich bei der Pflegekasse, bei einem Pflegestützpunkt vor Ort oder bei der Verbraucherzentrale beraten zu lassen. 

In diesem Beratungsgespräch sollte beispielsweise geklärt werden, inwiefern eine angemessene Ersatzeinrichtung in Anspruch genommen werden kann und ob unter Umständen Umzugskosten erstattet werden können. Die VdK-Landesverbände beraten  nicht bei Problemen mit einem Pflegeheim, auch nicht im Falle einer Heimschließung. Die Verträge mit einem Heimträger sind privatrechtlicher Natur und gehören nicht zum Beratungsumfang des VdK.

Die steigende Zahl von Heimschließungen ist nach Ansicht des VdK ein Zeichen für die strukturellen Schwächen der Pflegeversicherung: Im Gegensatz zum restlichen Gesundheitssystem gibt es keine Bedarfsfeststellung. Daraus ergibt sich eine fehlende Bedarfsplanung. Pflegeheime unterliegen derzeit keinerlei Beschränkung, wo und wie sie ihre Leistungen erbringen.

„Weder Kommunen noch Pflegekassen und Heimaufsichten haben eine einklagbare Pflicht, sich an einer lückenlosen Versorgung von Pflegebedürftigen zu beteiligen“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele. Konkret bedeutet das, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Versorgung in einem Pflegeheim gibt. Im Einzelfall werden aber häufig Lösungen für alternative Unterbringungen für die Betroffenen gefunden.

Grundlegende Reform gefordert

Der VdK fordert seit langem eine grundlegende Reform des Pflegesystems: Es darf nicht vom Prinzip des freien Markts diktiert werden. Nicht Gewinnstreben auf Kosten der Beitragszahler und der Heimbewohner, sondern die Daseinsvorsorge muss im Vordergrund stehen. Um das Qualitätsniveau zu steigern, müssen alternative Wohnformen wie Pflege-WGs oder Demenzdörfer gefördert werden. Bei elementaren Mängeln bei der Heimpflege sollten neutrale Beschwerdestellen Meldungen von Betroffenen und ihren Angehörigen an die Aufsichtsbehörden zur verbindlichen Überprüfung weitergeben.

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