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Neuerungen für gesetzlich Versicherte: Was ändert sich 2025?

Von: Julia Frediani

Elektronische Patientenakte, Mindestlohn, Pflegegeld und der GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung-Zusatzbeitrag: Im neuen Jahr treten im Sozialrecht zahlreiche  Änderungen in Kraft. Der Sozialverband VdK gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Ein Hängeregister mit Akten, darüber ein Etikett "Das ändert sich 2025"
© IMAGO / Steinach

Wohngeld

Zum 1. Januar wird das Externer Link:Wohngeld der allgemeinen Preisentwicklung angepasst. Es wird um rund 15 Prozent erhöht.

Mindestlohn

Der Mindestlohn wird zum Jahresanfang von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde erhöht. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro pro Monat werden Beschäftigte als Minijobber ohne verpflichtende Sozialversicherungsabgaben angestellt.

Pflegeleistungen

Alle Externer Link:Pflegeleistungen, unter anderem Pflegegeld und Pflegesachleistungen, werden zum Jahresbeginn um 4,5 Prozent angehoben. 

Zum 1. Juli werden die Beträge der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag in der Höhe von 3539 Euro zusammengefasst. Dieser Betrag kann dann je nach Bedarf sowohl für Kurzzeit- als auch Verhinderungspflege flexibel eingesetzt werden. 

Die Höchstbezugsdauer der Externer Link:Verhinderungspflege wird auf acht Wochen angehoben. Die Externer Link:Kurzzeitpflege kann in vollem Umfang umgewidmet werden. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung steigt voraussichtlich ab Januar um 0,2 Prozentpunkte.

E-Patientenakte

Gesetzliche Krankenkassen bieten allen Versicherten verpflichtend eine elektronische Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar an. Die Akte ist ein digitaler Speicher für Angaben zu Medikamenten, für Befunde und Laborwerte. Versicherte können widersprechen, dass für sie eine digitale Akte angelegt wird.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Externer Link:Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen steigen an: Für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung liegen ab Januar 2025 jeweils die Beitragsbemessungsgrenzen bei 8050 Euro pro Monat (96 600/Jahr). Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für 2025 von 5175 Euro/Monat auf 5 512,50 Euro/Monat (66 150 Euro/Jahr).

GKV-Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung) wird im kommenden Jahr um 0,8 Prozentpunkte auf durchschnittlich 2,5 Prozent angehoben. Jede Krankenkasse kann den Zusatzbeitrag selbst bestimmen, es gibt daher erhebliche Unterschiede in der Höhe der Zusatzbeiträge. Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben die versicherten Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. 

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Kategorie Aktuelle Meldung Gesundheit Gesundheitssystem

GKV-Zusatzbeiträge sollen steigen

Die Krankenkassen tragen alleine die Kosten der Krankenhausreform. Der Sozialverband VdK kritisiert, dass die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigen werden.

Kindergeld und -zuschlag

Das Kindergeld wird voraussichtlich von 250 auf 255 Euro pro Kind erhöht. Der Kindersofortzuschlag wird voraussichtlich von 20 auf 25 Euro angehoben.
 

Kinderkrankengeld

Die Regel, dass Kinderkrankengeld jährlich an 15 Arbeitstagen pro Kind in Anspruch genommen werden kann, wird verlängert. Alleinerziehende Eltern haben weiterhin einen Anspruch von 30 Arbeitstagen anstatt 20 Arbeitstagen. Bei einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme im Krankenhaus haben Begleitpersonen eines Kindes bis zum zwölften Lebensjahr einen unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Regelsatz

Der Externer Link:Regelsatz für Bürgergeld, Grundsicherung und Sozialhilfe wird nicht erhöht.