Neuerungen für gesetzlich Versicherte: Was ändert sich 2025?
Elektronische Patientenakte, Mindestlohn, Pflegegeld und der GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung-Zusatzbeitrag: Im neuen Jahr treten im Sozialrecht zahlreiche Änderungen in Kraft. Der Sozialverband VdK gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Wohngeld
Zum 1. Januar wird das Externer Link:Wohngeld der allgemeinen Preisentwicklung angepasst. Es wird um rund 15 Prozent erhöht.
Mindestlohn
Der Mindestlohn wird zum Jahresanfang von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde erhöht. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 556 Euro pro Monat werden Beschäftigte als Minijobber ohne verpflichtende Sozialversicherungsabgaben angestellt.
Pflegeleistungen
Alle Externer Link:Pflegeleistungen, unter anderem Pflegegeld und Pflegesachleistungen, werden zum Jahresbeginn um 4,5 Prozent angehoben.
Zum 1. Juli werden die Beträge der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag in der Höhe von 3539 Euro zusammengefasst. Dieser Betrag kann dann je nach Bedarf sowohl für Kurzzeit- als auch Verhinderungspflege flexibel eingesetzt werden.
Die Höchstbezugsdauer der Externer Link:Verhinderungspflege wird auf acht Wochen angehoben. Die Externer Link:Kurzzeitpflege kann in vollem Umfang umgewidmet werden. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung steigt voraussichtlich ab Januar um 0,2 Prozentpunkte.
E-Patientenakte
Gesetzliche Krankenkassen bieten allen Versicherten verpflichtend eine elektronische Patientenakte (ePA) ab Mitte Januar an. Die Akte ist ein digitaler Speicher für Angaben zu Medikamenten, für Befunde und Laborwerte. Versicherte können widersprechen, dass für sie eine digitale Akte angelegt wird.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Externer Link:Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen steigen an: Für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung liegen ab Januar 2025 jeweils die Beitragsbemessungsgrenzen bei 8050 Euro pro Monat (96 600/Jahr). Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt für 2025 von 5175 Euro/Monat auf 5 512,50 Euro/Monat (66 150 Euro/Jahr).
GKV-Zusatzbeitrag
Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung) wird im kommenden Jahr um 0,8 Prozentpunkte auf durchschnittlich 2,5 Prozent angehoben. Jede Krankenkasse kann den Zusatzbeitrag selbst bestimmen, es gibt daher erhebliche Unterschiede in der Höhe der Zusatzbeiträge. Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben die versicherten Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
Kindergeld und -zuschlag
Das Kindergeld wird voraussichtlich von 250 auf 255 Euro pro Kind erhöht. Der Kindersofortzuschlag wird voraussichtlich von 20 auf 25 Euro angehoben.
Kinderkrankengeld
Die Regel, dass Kinderkrankengeld jährlich an 15 Arbeitstagen pro Kind in Anspruch genommen werden kann, wird verlängert. Alleinerziehende Eltern haben weiterhin einen Anspruch von 30 Arbeitstagen anstatt 20 Arbeitstagen. Bei einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme im Krankenhaus haben Begleitpersonen eines Kindes bis zum zwölften Lebensjahr einen unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Regelsatz
Der Externer Link:Regelsatz für Bürgergeld, Grundsicherung und Sozialhilfe wird nicht erhöht.