Neuer Anspruch auf Zweitmeinung bei Hüft-Operation
Patientinnen und Patienten, denen eine Operation an der Hüfte empfohlen wird, haben ab Juli 2024 Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung.
Diese Neuregelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser, beschlossen. Wenn Patientinnen und Patienten der Einsatz, der Wechsel oder die Entfernung einer Total- oder Teilprothese am Hüftgelenk empfohlen wird, können sie sich ab Juli diese zweite ärztliche Meinung einholen.
Medizinisch notwendig
Die für die zweite Begutachtung angefragten Ärztinnen und Ärzte prüfen dann, ob die geplante Operation auch aus ihrer Sicht medizinisch notwendig ist. Sie können die Versicherten auch zu alternativen Behandlungen informieren. In Deutschland werden im internationalen Vergleich überdurchschnittlich viele Hüftgelenksoperationen durchgeführt – jährlich bei rund 240.000 Patientinnen und Patienten.
Zweitmeinung: Facharzt oder -ärztin finden
Gesetzlich Versicherte können Fachärztinnen und -ärzte, die zu einer Zweitmeinung berechtigt sind, über die Webseite des ärztlichen Bereitschaftsdienst Externer Link:www.116117.de/zweitmeinung finden.