Kategorie Aktuelle Meldung Soziale Gerechtigkeit

Mietpreisbremse reformieren

Von: Jörg Ciszewski

Viele Menschen können sich die extrem gestiegenen Mieten kaum noch leisten. Der Sozialverband VdK fordert deshalb eine Reform der Mietpreisbremse.
 

Klingelschilder an einem Mietshaus, statt Namen stehen in den Klingelschildern die Worte "Mietpreis" und "Bremse."
© IMAGO / Christian Ohde

Es war aus Sicht des VdK höchste Zeit, dass die Ampel-Regierung die Mietpreisbremse kürzlich bis 2029 verlängert hat. Dadurch darf der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ob und wie die Mietpreisbremse in Städten und Kommunen angewendet wird, entscheidet aber die jeweilige Landesregierung.

Aus Sicht des VdK sollte die Mietpreisbremse dauerhaft gelten. „Ausnahmen, etwa für möblierte Wohnungen, sollte es nicht geben. Außerdem müssen Verstöße gegen die Mietpreisbremse konsequent bestraft werden. Es reicht nicht, dass Mieterinnen und Mietern einen Rechtsanspruch haben“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Angesichts der rasant steigenden Mieten sieht der VdK auch Handlungsbedarf bei bestehenden Mietverhältnissen. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete maximal um 20 Prozent steigen, in angespannten Wohnlagen kann die Kappungsgrenze 15 Prozent betragen. Der VdK fordert, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kappungsgrenze von elf Prozent schnellstmöglich einzuführen. „Sich dieser Umsetzung zu verweigern, ist fahrlässig“, erklärt Bentele.

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