Länder wälzen Pflegeheim-Kosten auf Bewohner ab
VdK: Pflegebedürftige nicht länger für Investitionen in die Einrichtungen zur Kasse bitten – Bundesländer sind zuständig
Heimkosten laufen aus dem Ruder
Die Politik sucht nach Lösungen, die Kosten in der Pflege in den Griff zu bekommen. Dabei wird viel zu wenig über die Externer Link:Investitionskosten gesprochen, die von den Ländern an die Bewohnerinnen und Bewohner weitergereicht werden, obwohl der Gesetzgeber etwas anderes im Sinn hatte.
Die Kosten für Externer Link:Pflegeheime laufen aus dem Ruder. Im Juli mussten gesetzlich Versicherte im Schnitt monatlich 2871 Euro aus eigener Tasche zahlen. Preistreiber ist dabei der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten. Der lag zuletzt bei 1426 Euro. Um Bewohnerinnen und Bewohner zu entlasten, ist ein Kostendeckel für diesen Eigenanteil im Gespräch.
Die Debatte blendet aus, dass Betroffene bei den Investitionskosten um mehrere Hundert Euro monatlich entlastet werden könnten. Dazu müssten die Bundesländer endlich ihrer Verpflichtung nachkommen und die Investitionskosten finanzieren, so wie es das Gesetz vorsieht.
Doch die Länder entziehen sich dieser Verantwortung und wälzen die Aufwendungen etwa für Miete, Instandhaltung und Modernisierung der Pflegegebäude auf die Bewohnerinnen und Bewohner ab. 490 Euro werden ihnen im Bundesdurchschnitt monatlich dafür berechnet – aus Sicht des Sozialverbands VdK zu Unrecht.
Pflegebedürftige werden zur Kasse gebeten
Bei den Krankenhäusern finanzieren die Länder die Investitionen. Doch bei den Pflegeheimen reichen sie die Kosten einfach weiter. „Es kann nicht sein, dass ein Pflegebedürftiger für die Modernisierung der Einrichtung zur Kasse gebeten wird. Ein Krankenhauspatient muss ja auch nicht für den neuen OP-Saal zahlen“
, kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Sowohl Pflegeheime als auch Krankenhäuser müssen öffentlich finanziert werden“
, fordert sie.
Ein Problem bei der Umsetzung ist, dass im Sozialgesetzbuch die Finanzverantwortung der Länder nur vage angedeutet ist. Pflegeheime können Bewohnerinnen und Bewohnern Investitionskosten in Rechnung stellen, wenn die öffentliche Förderung diese Kosten nicht deckt. „Durch diese wachsweiche Formulierung können die Bundesländer das Gesetz einfach zu ihren Gunsten auslegen“
, erklärt Martin Kilimann, Referent für Pflege beim VdK-Bundesverband. „Eine Klage gegen die Unterfinanzierung der Länder oder zur Verpflichtung, die Investitionskosten zu übernehmen, würde ins Leere laufen.“
Zudem ist das Investitionsverhalten der Länder unübersichtlich. Sie fördern einzelne Projekte, unterstützen Einrichtungen gemessen an der Zahl der Bewohner anteilig oder zahlen Betroffenen ein Externer Link:Pflegewohngeld. Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt beteiligen sich zum Beispiel in keiner Form an den Investitionskosten. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern hingegen übernehmen einen Teil über das Pflegewohngeld.
VdK fordert gerechte Entlastung
Wie hoch die Externer Link:Kosten der Pflegeheime für Investitionen in den einzelnen Bundesländern sind, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen befinden sich viele Pflegeheime in Städten. Dort sind die Immobilienpreise und die Mieten wesentlich höher als in einer ländlichen Region in Brandenburg. Das führt dazu, dass Pflegebedürftige an Rhein und Ruhr im Schnitt die höchsten Investitionskosten zu stemmen haben, obwohl sich das Land – im Gegensatz etwa zu Sachsen – bereits finanziell daran beteiligt.
Unabhängig von den Besonderheiten in den Bundesländern fordert der VdK eine gerechte Entlastung aller Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner. „Die Länder müssen endlich anerkennen, dass die Pflege-Infrastruktur zur Daseinsvorsorge gehört und die Investitionskosten in voller Höhe übernehmen. Dafür ist es angesichts der steigenden Kosten in der Pflege und der drohenden Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge höchste Zeit“
, fordert die VdK-Präsidentin.