Kategorie Tipp Nachteilsausgleich Behinderung im Job

Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung

Von: Sabine Kohls / Reinhard Gippert

Menschen mit Behinderung haben es trotz Qualifikation oft schwer, einen Arbeitsplatz zu bekommen und zu behalten. Daher hat der Gesetzgeber für sie den besonderen Kündigungsschutz geschaffen. Welche Regeln gelten beim Nachteilsausgleich?

Drei Männer sitzen um einen Tisch in einem Büro, auf dem Tisch steht ein aufgeklapptes Notebook. Der Mann in der Mitte sitzt im Rollstuhl.
© Andi Weiland | Boehringer Ingelheim, Gesellschaftsbilder.de

Fragen & Antworten zum besonderen Kündigungsschutz