Krankenversicherung für Hinterbliebene: Was zu beachten ist, wenn der Partner stirbt
Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn der Partner stirbt? Mit dem Tod des Hauptversicherten endet die Familienversicherung. Für eigenständig pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder ändert sich nichts.
Ehefrauen oft beitragsfrei mitversichert
Wer als Erwerbstätiger gesetzlich krankenversichert war, wechselt als Rentner für gewöhnlich in die Krankenversicherung der Rentner (KVdRkurz fürKrankenversicherung der Rentner), sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dort läuft die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung dann weiter. 50 Prozent der Beiträge und der Zusatzbeiträge trägt allerdings nun die Rentenversicherung statt des Arbeitgebers, 50 Prozent der Versicherte selbst.
Für die Aufnahme in die KVdRkurz fürKrankenversicherung der Rentner muss unter anderem die Vorversicherungszeit erfüllt sein. Das heißt, seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) muss man mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums gesetzlich krankenversichert gewesen sein.
Ehefrauen sind oft über ihren Mann beitragsfrei mitversichert, als sogenannte Familienversicherte. Doch was passiert mit dem Versichertenstatus, wenn der Mann stirbt? Mit dem Tod des Hauptversicherten endet die Familienversicherung.
Für eigenständig pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder ändert sich nichts. Die bisherige Krankenkasse führt die Familienversicherung regelmäßig als freiwillige Mitgliedschaft fort.
Innerhalb von zwei Wochen neu versichern
Familienversicherte können sich innerhalb von maximal zwei Wochen bei einer anderen Kasse versichern. Diese nimmt sie aber wiederum nur als freiwillig Versicherte mit häufig höheren Beiträgen auf, wenn sie die Vorversicherungszeit der KVdRkurz fürKrankenversicherung der Rentner nicht erfüllen.
Wird die Hinterbliebene wegen der Witwenrente selbst Rentnerin und erfüllt die Vorversicherungszeit für die KVdRkurz fürKrankenversicherung der Rentner, wird sie in dieser versichert. Und zwar, sobald der Antrag auf Hinterbliebenenrente bewilligt ist. Sie ist dann nicht mehr familien-, sondern eigenständig versichert.
Die bisher familienversicherte Witwe stellt dazu einen Antrag auf Hinterbliebenenrente bei der Rentenversicherung. Das sollte so schnell wie möglich geschehen. Da der endgültige Rentenbescheid meist aber erst nach mehr als vier Wochen kommt, sollte die Witwe gleich eine „Meldung zur Krankenversicherung der Rentner“ einreichen. Der Rentenversicherungsträger muss diese Meldung unverzüglich an die Krankenkasse weiterleiten. So sollen rechtliche Nachteile vermieden werden, weil die Aufnahme in die KVdRkurz fürKrankenversicherung der Rentner noch nicht entschieden ist.
Bis zur Bewilligung des Rentenantrags ist die Witwe weiter bei ihrer alten Kasse versichert. Sie kann die Kasse auch wechseln, wenn sie die neue im Rentenantrag benennt. Wird die Hinterbliebenenrente abgelehnt, wird die bisherige Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft fortgeführt.