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Krankengeld erstritten: Krankenkasse muss für zwei Monate nachzahlen

Von: Jörg Ciszewski

Obwohl Lutz R. nach einem Bandscheibenvorfall noch krankgeschrieben war, stellte seine Krankenversicherung die Zahlung des Krankengelds ein. Der VdK Niedersachsen-Bremen klagte dagegen und erreichte eine Nachzahlung von knapp 4400 Euro.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Hausarzt, auf der "Folgebescheinigung" angekreuzt ist
© IMAGO / Rolf Poss

Krankenkasse stellt Krankengeld-Zahlung plötzlich ein

Rund die Hälfte seiner Arbeitszeit verbringt Lutz R. (Name ist der Redaktion bekannt) am Schreibtisch, die andere Hälfte ist er im Außendienst tätig und sitzt auf dem Weg zu seinen Kunden viele Stunden im Auto. Als der Verkaufsberater im Sommer 2021 starke Rückenschmerzen hat und sich von der Hausärztin untersuchen lässt, schreibt sie ihn krank. 

Er kann sich wegen eines Bandscheibenvorfalls kaum noch bewegen, sogar das Sitzen bereitet ihm große Schmerzen. Schließlich muss er sich im Krankenhaus einer Bandscheiben-OPkurz fürOperation unterziehen.

Insgesamt ist Lutz R. von Mitte September 2021 bis zum 4. Februar 2022 krankgeschrieben. Er legt seiner Krankenkasse immer rechtzeitig die Krankschreibungen vor. Doch ab dem 4. Dezember 2021 stellt diese die Zahlung des Krankengelds plötzlich ein – mit der knappen Begründung, der Versicherte sei wieder arbeitsfähig.

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Widerspruch erfolglos - VdK klagt vor dem Sozialgericht

Lutz R. fällt aus allen Wolken. Der 40-Jährige hat mit seiner Frau kürzlich gebaut, das zweite Kind ist  gerade geboren. Er meldet sich wegen seiner anhaltenden Arbeitsunfähigkeit arbeitslos und nimmt Kontakt zur Externer Link:VdK-Kreisverbandsgeschäftsstelle in Hameln auf. Die Geschäftsführerin Claudia Hilscher-Meinert legt zunächst erfolglos Widerspruch bei der Krankenkasse ein. Daraufhin klagt sie vor dem Sozialgericht Hannover auf Zahlung des restlichen Krankengelds vom 4. Dezember 2021 bis 31. Januar 2022. In der Zeit vom 1. bis 4. Februar hatte der Lutz R. Arbeitslosengeld erhalten.

Das Sozialgericht gibt ihr Recht und verpflichtet die Krankenkasse schließlich zur Nachzahlung von 4400 Euro Krankengeld. Über das Vorgehen der Krankenkasse kann sich Hilscher-Meinert nur wundern: „Der Medizinische Dienst der Krankenkasse hat ausschließlich nach Aktenlage entschieden. Anstatt bei einer Unklarheit bei der behandelnden Ärztin nachzufragen, hat sie einfach den Versicherten für arbeitsfähig erklärt, obwohl der Mann noch krankgeschrieben war.“