Hausärzte künftig ohne Kostendeckel
Mit der Abschaffung der Budgetierung will die Regierung die hausärztliche Versorgung stärken. Damit kommt sie einer VdK-Forderung nach. Die Entbudgetierung könnte aber auch Investoren auf den Plan rufen, die Profite vor Gesundheit stellen.

Änderungen durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Wenn Hausarztpraxen eine bestimmte Anzahl an Behandlungen überschreiten, werden diese bisher nicht mehr komplett von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Man spricht dabei von einer Budgetierung oder Deckelung bei der Kostenerstattung. Diese Budgetierung soll noch in diesem Jahr aufgehoben werden. Das sieht das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vor.
Der Sozialverband VdK verspricht sich von dieser Gesetzesänderung, dass sich die medizinische Versorgung verbessert. Hausärztinnen und Hausärzte könnten sich künftig stärker auf ihre medizinischen Aufgaben konzentrieren, wenn Dokumentationen und Abrechnungen wegfallen, die wegen der Budgetierung notwendig sind. Durch die Entbudgetierung sollen die Hausarztpraxen mehr Termine für gesetzlich Krankenversicherte anbieten, zu deren Behandlung sie vertraglich verpflichtet sind.
Für den VdK war nie nachvollziehbar, warum Ärztinnen und Ärzte Behandlungen besonders begründen müssen, wenn diese medizinisch notwendig sind, sie jedoch bereits ihr Budget überschritten hatten. „Im Zweifel werden Patienten aufgrund der hohen Bürokratie abgewiesen, weil diese so viel Zeit in Anspruch nimmt, die dann wiederum für Sprechstunden und Untersuchungen fehlt. Das muss aufhören“
, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Vorsicht vor Investoren
Eine Gefahr besteht nach Auffassung des VdK darin, dass die Entbudgetierung die Profitgier von Investoren wecken könnte. Deshalb sieht er beispielsweise Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die von privaten Investoren geführt werden, kritisch. „In diesem sensiblen Bereich der medizinischen Versorgung besteht gerade in Kombination mit der Entbudgetierung der Hausarztpraxen das Risiko der Bereicherung von Investoren zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Profitgier ist eine echte Gefahr für die Unversehrtheit und Gesundheit der Patienten“
, warnt Bentele.
Deshalb hält der VdK die Einführung eines Fremdbesitzverbots für Arztpraxen für dringend notwendig. Ansonsten könnte eine Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte zum Missbrauch des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung verleiten.