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Fragen und Antworten rund um die Krankenhausreform

Die Krankenhausreform ist Ende letzten Jahres in Kraft getreten. Die Diskussion um das Gesetz wurde hochemotional geführt: Viele Menschen haben Angst, dass nun Krankenhäuser schließen. Der VdK beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Die Bildmontage zeige einen Mann im weißen Kittel, der ein Stethoskop hält. Der Kopf des Stethoskops bildet den Punkt eines großen Fragezeichens, das über seinen Händen zu sehen ist.
© IMAGO / Depositphotos

Auf einen Blick

  1. Was bringt die Krankenhausreform?

    Die Krankenhausreform ist ein umfangreiches Reformvorhaben, das Ende 2024 in Kraft trat. Es soll die Krankenhausversorgung in Deutschland effizienter und besser machen.

  2. Werden durch die Reform Krankenhäuser schließen?

    Ja, das ist sehr wahrscheinlich. Einige Krankenhäuser werden im Zuge der Reform schließen, andere werden umstrukturiert oder mit anderen Einrichtungen zusammengelegt werden. Welche Krankenhäuser betroffen sind, ist nicht bekannt. In jedem Fall soll eine wohnortnahe Notfallversorgung für alle Menschen gewährleistet bleiben. 

  3. Klage des VdK gegen die Finanzierung

    Der Sozialverband VdK hält die Finanzierung der Krankenhausreform für möglicherweise verfassungswidrig, weil sie die gesetzlich Versicherten stark belastet. Die Reform soll in den kommenden zehn Jahren 50 Milliarden Euro kosten. Die eine Hälfte sollen die Bundesländer zahlen, die andere die gesetzlich Versicherten. Dadurch erhöhen sich die GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung-Beiträge spürbar. Der VdK will dagegen vor Gericht ziehen.

Was ist die Krankenhausreform?

Leerstehende Betten, zugleich völlig ausgebranntes Personal, Fachkräftemangel, Überversorgung in manchen Gegenden und Unterversorgung in anderen, Kliniken in den roten Zahlen, unnötig durchgeführte Operationen – in der stationären Versorgung in Deutschland liegt einiges im Argen. Das Krankenhaussystem steht, so wie es derzeit ist, vor dem Kollaps. Ein groß angelegtes Reformprojekt soll die Missstände beheben und die Kliniklandschaft wandeln:  

Die Krankenhausreform, genauer gesagt das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), trat im Externer Link:Dezember 2024 in Kraft. Der Gesetzgebungsprozess lief nicht reibungslos, vorangegangen waren monatelange Diskussionen, die zum Teil sehr emotional geführt wurden. Bis kurz vor Schluss drohte das Vorhaben noch zu scheitern, bis im November 2024 dann der Bundesrat zustimmte. 

Ziele der Reform sollen laut Bundesregierung sein, die Behandlungsqualität zu sichern und zu steigern, die flächendeckende Versorgung zu gewährleisten – auch in ländlichen Regionen, die Versorgung durch Spezialisierung effizienter zu machen und das Krankenhauspersonal zu entlasten, indem das System entbürokratisiert wird. 

Konkrete Maßnahmen im Rahmen der Reform sind unter anderem Veränderungen beim bisherigen System der Externer Link:Fallpauschalen hin zu sogenannten Externer Link:Vorhaltepauschalen sowie die Einführung eines Externer Link:bundesweiten Klinik-Atlas, mit dem sich Patientinnen und Patienten über die angebotenen Leistungen der Krankenhäuser informieren können. Der Vergleich von Leistungen soll durch einheitliche Qualitätsstandards und den genannten Klinik-Atlas einfacher werden. Außerdem sollen ambulante und stationäre Versorgung stärker verzahnt werden durch die Einführung sogenannter sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen, die sowohl ambulant behandeln als auch stationär aufnehmen. 

Der Sozialverband VdK Deutschland hatte zuletzt im September 2024 eine Stellungnahme zur Krankenhausreform abgegeben:

Was ändert sich durch die Reform?

Noch lässt sich nicht im Einzelnen absehen, wie sich vor Ort die Krankenhauslandschaft verändern wird. Der Sozialverband VdK geht davon aus, dass in Folge der notwendigen Reform die Versorgungssituation vor allem in Großstädten umgestaltet wird: Hier gab es bisher teilweise eine medizinische Überversorgung mit einer gleichzeitigen Auslastung von nur 50 bis 70 Prozent und einem immer stärkeren Fachkräftemangel bei Medizin- und Pflegepersonal.

Insgesamt ist damit zu rechnen, dass Krankenhäuser schließen, umgebaut oder zusammengelegt werden. Das sind Entwicklungen, die über die nächsten zehn Jahre Patientinnen und Patienten begleiten werden. Ziel der Reform ist es, die Versorgung insgesamt qualitativ zu verbessern. Wichtig bei dieser Transformation ist es, dass die Notfallversorgung überall – im ländlichen Raum wie in den Ballungsgebieten – gesichert werden muss. Daher kann es sein, dass kleinere Krankenhäuser zu Notfallzentren werden oder fehlende Leistungsgruppen aufnehmen.

Schließen jetzt Krankenhäuser in meiner Nähe?

Viele VdK-Mitglieder haben sich im letzten Jahr an den VdK gewandt: Sie sind besorgt, dass Krankenhäuser in ihrer Nähe schließen werden und sie im Notfall nicht mehr gut versorgt sind. In Deutschland gibt es etwa 1700 Krankenhäuser – so viele wie in keinem anderen europäischen Land. Es ist tatsächlich wahrscheinlich, dass im Zuge der Krankenhausreform Krankenhäuser geschlossen werden. Andere Häuser werden umstrukturiert oder mehrere Einrichtungen zusammengelegt werden. Welche Krankenhäuser davon betroffen sein werden, ist noch nicht abzusehen. 

Was passiert im Notfall? Wichtiges Ziel der Krankenhausreform ist, weiterhin eine Notfallversorgung nahe des Wohnortes sicherzustellen. Möglicherweise könnten dazu Fachkliniken in die Notfallversorgung mit einbezogen werden. 

Im Fall von planbaren Operationen kann es durchaus sein, dass die Anfahrtswege länger werden – zugunsten einer besseren Behandlung in einer spezialisierten beziehungsweise zertifizierten Einrichtung, etwa zur Behandlung von Brustkrebs, zur Durchführung einer Hüftoperation oder einer Organtransplantation.

Wie bewertet der VdK die Krankenhausreform?

Der Sozialverband VdK hatte sich für die Umgestaltung des Krankenhaussystems ausgesprochen und die Reform klar befürwortet. Das jetzige Gesundheitssystem ist zu teuer und nicht effizient, eine Reform ist dringend notwendig. Von der Krankenhausreform verspricht der VdK sich eine bessere Qualität in der Versorgung der Patientinnen und Patienten. Es muss aus Sicht das Verbands eine flächendeckende Versorgung für alle Menschen gewährleistet bleiben, auch in ländlichen Regionen. 

Die Finanzierung der Reform, die von den gesetzlich Krankenversicherten geschultert wird, kritisiert der VdK allerdings und will rechtlich dagegen vorgehen. Mehr dazu lesen Sie im nächsten Absatz. 

Warum will der VdK gegen die Finanzierung der Krankenhausreform klagen?

Der Sozialverband VdK will mit seinen Mitgliedern gegen die zu hohen Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung) zur Finanzierung der Krankenhausreform vor Gericht ziehen. Das hat der Verband im Januar 2025 angekündigt. Für den VdK ist klar: Der Gesetzgeber bedient sich an den Beitragszahlungen, um die Neuordnung der Krankenhauslandschaft zu finanzieren. Das ist aus Sicht des Verbandes verfassungswidrig.

50 Milliarden Euro – so viel wird die kürzlich beschlossene Krankenhausreform in den kommenden zehn Jahren kosten. Die eine Hälfte sollen die Bundesländer zahlen, die andere die gesetzlich Versicherten. Die gesetzliche Krankenversicherung wird damit jährlich mit 2,5 Milliarden Euro mehr belastet – und das Externer Link:wirkt sich auf die Beiträge der Versicherten aus. Schon jetzt spüren viele den Anstieg, in den kommenden Monaten dürften die Beiträge noch weiter in die Höhe schießen.

Dass der Gesetzgeber einen Teil der Gelder für die Krankenhausreform aus der GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung entnimmt, ist aus Sicht des VdK ein eindeutiger Verfassungsverstoß. Sozialversicherungsbeiträge unterliegen laut Bundesverfassungsgericht einem besonderen Schutz: Sie sind streng zweckgebunden und dürfen nicht zur Finanzierung des allgemeinen Haushalts verwendet werden.

Um das zu erreichen, brauchen der VdK und seine Mitglieder einen langen Atem. Der Rechtsweg beginnt mit dem Widerspruch der Mitglieder gegen den Beitragsbescheid ihrer Krankenkasse. Danach geht es vor die Sozialgerichte und voraussichtlich durch weitere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Wir werden Sie hier auf der Website und in der Externer Link:VdK-Zeitung dazu weiter informieren.

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