Fliegen mit Behinderung: Fluggastrechte müssen verbessert werden
Seit zwölf Jahren liegt die Novellierung der europäischen Fluggastrechteverordnung auf Eis. Vor allem für Menschen mit Behinderung ist das ein Problem.

Mobilitätshilfe weg? – Keine Haftung, kein Ersatz
Es passiert immer wieder bei Flugreisen: Angekommen am Urlaubsort wartet man am Gepäckband vergeblich auf seinen Koffer. Aus einem Bericht des Airline-Dienstleisters Sita geht hervor, dass im Jahr 2023 rund 36,1 Millionen Gepäckstücke nicht gemeinsam mit ihren Besitzern ans Ziel gekommen sind.
Für Externer Link:Menschen mit Behinderung kann der Verlust des Gepäcks nicht nur Ärger, sondern eine echte Einschränkung bedeuten. Im schlimmsten Fall kommen Betroffene nicht mehr vom Flughafen weg, weil zum Beispiel die Mobilitätshilfe beschädigt oder gar nicht angekommen ist. Und als würde das nicht reichen, haftet die Fluggesellschaft derzeit weder vollumfassend für Beschädigung oder Verlust, noch sorgt sie für adäquaten Ersatz.
Verhandlungen über Gesetzesänderung liegen auf Eis
Um das zu ändern, müsste die europäische gesetzliche Grundlage novelliert werden. Doch Verhandlungen darüber liegen seit zwölf Jahren auf Eis. Es hatte zwar verschiedene Vorschläge gegeben, doch bisher ist zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung kaum etwas passiert.
Der Sozialverband VdK spricht sich daher für eine Wiederaufnahme der Verhandlungen aus. Vor allem die Barrierefreiheit und die Rechte von Menschen mit Behinderung müssen deutlich verbessert werden.
Der VdK fordert unter anderem eine Haftung der Fluggesellschaft für die Beschädigung oder den Verlust von Mobilitätshilfen in voller Höhe. Außerdem setzt er sich dafür ein, dass Begleitpersonen kostenfrei mitgenommen werden können, sowie für einen Externer Link:barrierefreien Zugriff auf Informationen und Beschwerdeformulare.
„Seit zwölf Jahren gibt es keine handfesten Fortschritte im Bereich Fliegen“
, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Das muss sich umgehend ändern und die Vorschläge des VdK in einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen übernommen werden.“