Auf einen Blick
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Hörbehinderte Menschen am Steuer
Rund 21 Prozent der deutschen Bevölkerung über 14 Jahre ist laut Statistiken schwerhörig. Laut dem Weltverband der Gehörlosen (WFD) verursachen hörbehinderte Menschen nicht mehr Unfälle am Steuer als Menschen ohne Hörbehinderung.
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Fahren erlaubt
Laut Externer Link:Fahrerlaubnis-Verordnung ist es zulässig, bei hochgradiger Schwerhörigkeit sowie bei Gehörlosigkeit den Führerschein zu machen und am Straßenverkehr teilzunehmen - allerdings nur, wenn keine anderen Beeinträchtigungen vorliegen.
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Gutachten benötigt
Um sicherzustellen, dass gehörlose oder hörbehinderte Menschen am Straßenverkehr teilnehmen können, ist ein spezielles Gutachten eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes nötig.