Fahrgastrechte gestärkt - Bentele: Rechtlicher Anspruch als Druckmittel
Die Fahrgastrechte sind mit der Verabschiedung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes Mitte Juni gestärkt worden.
Ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz ist die vorgeschriebene Informationspflicht von Verkehrsbetrieben über die Barrierefreiheit ihres Angebots. Dafür hatte der Sozialverband VdK gekämpft.
Verkehrsbetriebe müssen seit Anfang August wichtige Informationen zur Barrierefreiheit bei ihren Zügen, Bussen, Haltestellen und Zuwegen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. So können sich Reisende einfacher informieren, wie barrierefrei ihr Reiseweg mit dem öffentlichen Nahverkehr tatsächlich ist. Solche Informationen können im Alltag sehr hilfreich sein, ersetzen aber nach Ansicht des VdK nicht Umsetzungspläne für eine wirkliche Barrierefreiheit. Das neue Gesetz verpflichtet die Deutsche Bahn, mobilitätseingeschränkte Reisende mit Dienstleistungen ihrer Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) zu unterstützen. Bisher war die MSZ ein freiwilliges Angebot der Bahn.
VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt dazu: “Der jetzt festgeschriebene rechtliche Anspruch wird sicher den Handlungsdruck erhöhen. Wir erwarten, dass dieser zusätzliche Druck dazu führt, dass endlich umfängliche Barrierefreiheit für alle Reisenden umgesetzt wird.”