Kategorie Aktuelle Meldung Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente: Was ändert sich ab Juli 2024?

Der Bundestag hatte im Juni 2023 ein Gesetz verabschiedet, das Verbesserungen für eine bisher benachteiligte Gruppe der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner vorsieht. Was ändert sich für wen? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Kleine Figürchen von Senioren stehen auf unterschiedlich hohen Münzstapeln aus Euro Cent Münzen.
© IMAGO / Ralph Peters

Update 26.2.2024: DRV zahlt ab Juli zunächst vorläufigen Zuschuss

Wie geplant erhalten Betroffene ab 1. Juli 2024 den Zuschuss zur EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente ausgezahlt. Allerdings handelt es sich zunächst um einen in der Höhe vergleichbaren Rentenzuschuss und noch nicht um den final gültigen Zuschuss. Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt in zwei Stufen (Externer Link:hier erfahren Sie mehr zum Auszahlungsverfahren). 

Hintergrund: Die Deutsche Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) kann nicht – wie ursprünglich angekündigt – die Zuschläge für Erwerbsminderungs- und Witwenrenten zum 1. Juli 2024 korrekt berechnen. Grund hierfür sind nach Angaben der DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung technische und organisatorische Umsetzungsprobleme. 

Der Sozialverband VdK hat dazu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben: 

Herunterladen:VdK-Stellungnahme zum EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz vom 26.2. (PDF, 180 KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)

und eine Externer Link:Pressemitteilung verfasst. 

Auch die Deutsche Rentenversicherung hat mittlerweile mehr Informationen dazu veröffentlicht und scheibt “Das Gesetz ist so ausgelegt, dass sichergestellt wird, dass alle Zuschlagsberechtigten das bekommen, was Ihnen zusteht.” – Externer Link:zur Pressemitteilung der DRV

Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt, ist gleich doppelt gestraft: Er ist so krank, dass er kaum oder gar nicht mehr arbeiten kann, und muss außerdem meist hohe Abschläge auf seine Rente hinnehmen.

Rückschau: Warum war die bisherige Regelung ungerecht?

Mit dem Rentenpaket 2019 hatte die Rentenversicherung die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente) erhöht. Das klang erstmal gut. Bei vielen Betroffenen machte sich aber schnell Enttäuschung breit: Wer vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente bezog, ging bei der Erhöhung leer aus. Mehr als 1,8 Millionen Menschen waren davon betroffen. Ungerecht und nicht nachvollziehbar, befand damals der Sozialverband VdK. Er machte sich politisch und juristisch für Nachbesserungen stark und startete eine Externer Link:Musterklage gegen die Ungleichbehandlung von Bestands- und Neurentnern. Das Bundesverfassungsgericht Externer Link:hat die gemeinsame Klage zurückgewiesen.

EM-Renten: Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde von VdK und SoVD zurück

Der VdK wertet es dennoch als großen Erfolg, dass sich mit dem Erwerbsfähigkeitsminderung-Leistungsverbesserungsgesetz ("EM-Leistungsverbesserungsgesetz") nun endlich etwas ändert: Damit profitieren auch diejenigen EM-Rentnerinnen und -Rentner, die zwischen 2001 und 2019 erstmals eine EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente bezogen. Allerdings hält der VdK die Verbesserungen für zu gering und bewertet die Entscheidung des BVerfG als große Enttäuschung.

Für wen gilt die Neuregelung, die ab 2024 in Kraft tritt?

Die Umsetzung erfolgt laut Gesetz ab dem 1. Juli 2024. Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente (genauer der persönlichen Entgeltpunkte) erfolgt pauschal in zwei Gruppen (vgl.kurz fürvergleiche § 307 i SGBkurz fürSozialgesetzbuch VI):

  • Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30.6.2014 erstmalig seine EM-Rente bezogen hat, erhält einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent.

Ein Beispiel: Petra Müller erhält seit dem 1. März 2005 eine Erwerbsminderungsrente von 800 Euro brutto. Sie bekommt durch die Änderung 60 Euro brutto mehr.

  • Wer zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 erstmalig seine EM-Rente bezogen hat, erhält 4,5 Prozent mehr.

Ein Beispiel: Peter Meier, der seit dem 1.11.2016 eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 800 Euro brutto bekommt, hat durch die Erhöhung 36 Euro brutto mehr auf dem Konto.

Die neue Erwerbsminderungsrente wird dann in den kommenden Jahren jeweils zum 1. Juli um die Rentenanpassung erhöht. 

Von den Verbesserungen profitieren übrigens auch Altersrentnerinnen und -rentner, die zuvor EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente bekamen. Gleiches gilt für auch für Witwen und Witwer, die eine Hinterbliebenenrente erhalten.

Dazu zwei Beispiele:

  • Thomas Müller hat seit 2013 eine Erwerbsminderungsrente bezogen, die 2020 in eine Altersrente umgewandelt wurde. Darauf erhält er nun einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
  • Heide Lorenz erhält eine Hinterbliebenenrente. Ihr verstorbener Mann hatte vor seinem Tod eine Erwerbsminderungsrente bezogen, und zwar ab 2015. Heide Lorenz erhält einen Zuschlag auf ihre Witwenrente in Höhe von 4,5 Prozent.

Was müssen Betroffene jetzt tun?

Die neu berechnete EM-Rentekurz fürErwerbsminderungsrente wird ab dem 1. Juli 2024 automatisch vom Rentenservice überwiesen. Die Erhöhung muss nicht beantragt werden.

Übrigens: Die jährliche Rentenanpassung, die jeweils am 1. Juli erfolgt, hat nichts mit dem Gesetz zu tun. Von ihr profitieren alle Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, egal ob Bestands- oder Neurentner. Die gesetzlichen Renten wurden zum 1. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39  Prozent erhöht und in Ostdeutschland um 5,86 Prozent. Die Rentenerhöhung für 2024 steht noch nicht fest und wird voraussichtlich Ende April 2024 verkündet. 

Wie bewertet der VdK die Änderungen?

Der Sozialverband VdK begrüßt die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand. Sie kommt vielen Menschen zugute, die bisher ausgeschlossen waren. Allerdings sind die Zuschläge zu niedrig und sollten mindestens doppelt so hoch sein – nur dann würde eine echte Gleichbehandlung hergestellt.

Außerdem wird die Erhöhung der Renten viel zu spät umgesetzt. Bis Juli 2024 ist es noch lange hin. Die Betroffenen brauchen aber sofort eine Entlastung. Etwa 40 Prozent der Haushalte mit Erwerbsminderungsrente gelten als armutsgefährdet.