Kategorie Aktuelle Meldung Rente Erwerbsminderungsrente

EM-Rentnerinnen und -rentner im Bestand erhalten ab Juli mehr Geld

Von: Kristin Enge

Zum 1. Juli wird zum ersten Mal ein Zuschlag auf Bestands-Erwerbsminderungsrenten ausgezahlt. Rund drei Millionen Betroffene haben lange darauf gewartet.

Ein abgerissenes Tageskalender-Blatt mit der Aufschrift "Montag, 1. Juli 2024".
Zum 1. Juli 2024 tritt die neue Regelung für die Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner in Kraft. © IMAGO / Steinach

Zuschlag wird in zwei Stufen ausgezahlt

Die Auszahlung soll in einem zweistufigen Verfahren erfolgen. Das hat der Bundestag am 25. April mit dem Gesetz zur Auszahlung höherer Bestands-Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) beschlossen (Herunterladen:hier finden Sie unsere VdK-Stellungnahme zum Gesetz (PDF, 180 KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm)). Hintergrund ist, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung) wegen IT-Problemen die Zuschläge nicht wie geplant voll automatisiert berechnen kann, das Geld aber trotzdem ab Juli gezahlt werden soll.

  • In der ersten Stufe werden Zuschlag und Rente deshalb getrennt überwiesen. Die Zahlung erfolgt automatisch. 
  • In der zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der EM-Rente von der DRV ausgezahlt.

Ausnahme: Wer neben einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung bezieht, bekommt unter Umständen keinen Zuschlag.

Keine Nachteile für die Betroffenen

Das zweistufige Verfahren soll zu keinerlei Nachteilen für die betroffenen Rentnerinnen und Rentner führen. Es sei sichergestellt, dass „alle Zuschlagsberechtigten das bekommen, was ihnen zusteht“, sagt die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung. Der vorläufige Zuschlag in der ersten Stufe wird aus dem Zahlbetrag der Rente errechnet. In der zweiten Stufe wird er dann korrekt auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte ermittelt. Zudem wird im Jahr 2025 die Höhe der Novemberzahlung mit der Rente, die im Dezember inklusive Zuschlag gezahlt wird, verglichen. Ist es zu wenig, gleicht die DRVkurz fürDeutsche Rentenversicherung rückwirkend aus. Ist es zu viel, müssen die Betroffenen nichts zurückzahlen.

Die Berechnung des Zuschlags erfolgt pauschal für zwei Gruppen: 

  • Alle, die ihre Rente in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2014 erstmals bezogen haben, erhalten einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent
  • Hat die Rente zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 begonnen, beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent.

VdK: Abschläge abschaffen!

Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt zusätzlich zur jährlichen Rentenanpassung, die in diesem Jahr bei 4,57 Prozent liegt. Wer beispielsweise eine Rente von 900 Euro hat, erhält ab Juli durch die Rentenanpassung rund 941 Euro. Hinzu kommt der Zuschlag: Bei 4,5 Prozent liegt dieser bei rund 42 Euro zusätzlich, bei 7,5 Prozent sind es fast 71 Euro.

Nach Ansicht des Sozialverbands VdK – der dafür Externer Link:bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war – ist dies eine deutliche Verbesserung für die Betroffenen. Aber der VdK kritisiert, dass Menschen nach wie vor ungerechte Rentenabschläge von bis zu 10,8 Prozent hinnehmen müssen, wenn sie wegen einer Erkrankung nicht oder kaum arbeiten können. „Die Abschläge müssen endlich abgeschafft werden“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Wer krank ist, sollte nicht solche Nachteile haben.“

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