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Elektronische Patientenakte: Die ePA wird zum Start nicht barrierefrei sein

Von: Jörg Ciszewski

Mit der Einführung der ePA sollen ab Januar 2025 gesetzlich Krankenversicherte ihre Gesundheitsdaten besser überblicken und verwalten können. Der VdK kritisiert, dass die Barrierefreiheit bei der Entwicklung vernachlässigt wurde.

Ein Aufsteller mit einem Poster, auf dem steht "Die ePA für alle" und einem Pfeil nach rechts
ePA für alle? Vermutlich nicht, denn zum Start der elektronischen Patientenakte wird diese vermutlich nicht barrierefrei und damit nicht für alle zugänglich sein. © IMAGO / Ardan Fuessmann

Menschen mit Behinderung in vielen Fällen ausgeschlossen

Nach Ansicht des VdK kann die die ePA dazu beitragen, die Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Allerdings ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg, dass alle Versicherten die ePA nutzen können. Das wird aber voraussichtlich bei der Einführung im Januar 2025 nicht gewährleistet sein. In vielen Fällen drohen Menschen mit einer Behinderung von der Nutzung ausgeschlossen zu werden, weil der Zugang und die Nutzung nicht barrierefrei sind. 

Das kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Die Krankenversicherungen hätten von Anfang an dazu verpflichtet werden müssen, die ePA barrierefrei zu gestalten.“ In den entsprechenden Vorgaben der Gematik GmbH, das ist die Nationale Agentur für Digitale Medizin, hieß es lediglich, dass bei der Entwicklung der ePA die Barrierefreiheit berücksichtigt werden sollte. Es fehlte aber nicht nur eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit, sondern es war in den Vorgaben teilweise auch von einer „barrierearmen“ Lösung die Rede.

Keine einheitliche Version für alle Kassen

Hinzu kommt, dass es künftig je nach Krankenkasse unterschiedliche Barrieren bei der Nutzung der ePA geben kann. Denn es wird keine einheitliche Version aller Kassen geben, sondern viele unterschiedliche. 

Der VdK fordert, dass Krankenkassen, deren ePA zum Jahreswechsel nicht barrierefrei sind, verpflichtet werden, diesen Missstand so schnell wie möglich zu beheben. Maßgeblich für die Barrierefreiheit muss nach Auffassung des VdK der aktuelle Stand der Barrierefreiheit sein, beziehungsweise die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 müssen als Standard dienen.

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