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Elektronische Patientenakte: Alle Daten auf einen Blick

Von: Julia Frediani

Die elektronische Patientenakte (ePA) und elektronische Rezepte (E-Rezepte) sollen bald für alle Patientinnen und Patienten in Deutschland zum Alltag werden.

 Eine Hand hält Smartphone. Darauf ist ein blaues Logo mit der Überschrift "E-Rezept".
© IMAGO / MiS

ePA ab 2025 für alle verfügbar

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem Jahr 2025 diese elektronische Akten für alle verfügbar sein sollen. Wichtig hierbei: Gesundheitsdaten sollen überall sicher genutzt werden. Die Akte wird wie ein persönlicher Datenspeicher sein, der die Patientinnen und Patienten ein Leben lang bei Arztbesuchen begleitet.

Der Sozialverband VdK sieht die Pläne zur Digitalisierung im Gesundheitswesen positiv. Die Vorteile liegen auf der Hand. Durch die Bündelung der Daten lassen sich unnötige Mehrfachbehandlungen und auch unverwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten vermeiden.

Bei der Einlieferung in ein Krankenhaus erhalten die behandelnden Medizinerinnen und Mediziner mit einem Blick in die elektronische Patientenakte wichtige Informationen über die Patientin oder den Patienten, zum Beispiel die Blutgruppe oder Angaben über die Einnahme von Medikamenten. „Die Behandlung wird besser, wenn der Arzt im Krankenhaus bei einer Noteinweisung diese wichtigen Daten schnell vor sich hat“, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele.

VdK fordert barrierefreie Nutzung

Der VdK fordert zudem, dass auch alle Versicherten mit der digitalen Akte umgehen können. Eine App für die ePA muss auf Smartphone oder Tablet barrierefrei sein. Außerdem darf die App nicht nur auf modernen Smartphones laufen, sondern muss auch auf älteren Geräten funktionieren.

Erfahrungen mit der Corona-App haben gezeigt, wohin Beschränkungen auf neue Geräte führen: Viele Menschen, die alte Mobiltelefone oder keine Smartphones besitzen, könnten wieder ausgeschlossen werden.
Für alle gesetzlich Versicherten soll eine ePA automatisch bis zum 15. Januar 2025 eingerichtet werden. Es sei denn, sie widersprechen aktiv. Die Patienteakte soll dann mit bestimmten Identifikationsregeln über eine Kassen-App abrufbar sein.

Patientinnen und Patienten sollen selbst festlegen, was Ärztinnen und Ärzte in die Akte einstellen und wer worauf zugreifen darf. Zuerst soll eine Medikamenten-Übersicht nutzbar sein, folgen sollen unter anderem Laborbefunde. Bei einem Kassenwechsel kann man die Daten mitnehmen.

Der VdK empfiehlt seinen Mitgliedern, sich frühzeitig damit zu beschäftigen, ob sie mit der Anlegung der ePA grundsätzlich einverstanden sind oder ob sie aktiv widersprechen möchten. Bei der Verknüpfung der Gesundheitsdaten für die ePA ist wichtig, dass sensible Gesundheitsdaten nicht an Dritte gelangen dürfen. Gleichzeitig darf das Verfahren nicht so kompliziert sein, dass die Versicherten an der Registrierung und Authentifizierung scheitern. Das war bei den bisherigen Versionen der ePa häufig der Fall gewesen und hat viele Patientinnen und Patienten verunsichert.

Anonymisierte Daten

Ein weiteres Ziel des Bundesgesundheitsministeriums ist es, die Forschung mithilfe von Gesundheitsdaten voranzubringen. Per Gesetz soll ermöglicht werden, Daten aus verschiedenen Quellen zu verknüpfen – etwa aus Krebsregistern und von Krankenkassen. Dabei sollen die Daten verschlüsselt und anonymisiert werden.

Der VdK lehnt ab, dass Abrechnungsdaten von Krankenkassen verwendet werden, um den Versicherten individuelle Empfehlungen zuzuschicken. Das würde die Versicherten eher verunsichern, anstatt ihnen zu nützen. Für die Verwendung der Daten, die in der ePA gespeichert werden, ist ein sogenanntes „Opt-out-Modell“ geplant: Dafür soll es zunächst eine Einstellung für „Datenspenden“ zu Forschungszwecken geben, der man widersprechen kann.

Eine weitere Veränderung für Patientinnen und Patienten gibt es mit der Einführung der elektronischen Rezepten (E-Rezepte) ab kommenden Jahr. Per Gesetz sollen Ärztinnen und Ärzte ab Januar 2024 verpflichtet werden, Rezepte elektronisch auszustellen. Schon seit Juli 2023 können Patientinnen und Patienten die E-Rezepte über ihre Gesundheitskarte bei Apotheken einlösen.

Es wurde oft belächelt, dass das E-Rezeptkurz fürelektronisches Rezept zu Anfang noch ausgedruckt werden musste. Um Menschen ohne Smartphone die Nutzung zu erleichtern, ist das aber sinnvoll. Auch bei einer Beratung in Apotheken kann ein vorliegender Papierausdruck auch für mehr Klarheit sorgen.