Einkaufen mit Hindernissen
Viele Einkaufsmöglichkeiten sind heute behindertengerechter als noch vor 15 oder 20 Jahren. Doch eine umfangreiche barrierefreie Gestaltung ist noch immer die Ausnahme. Das muss sich ändern, fordert der Sozialverband VdK.
Supermärkte, Discounter und Drogerien müssen barrierefreier werden
Was die baulichen Anforderungen von Einkaufsmärkten angeht, haben sich einige Merkmale der Externer Link:Barrierefreiheit bei Neubauten als Standard etabliert. Dazu zählen der stufenlose Zugang oder automatisch öffnende Eingangstüren.
Eine umfassende barrierefreie Gestaltung ist aber noch immer die Ausnahme. Bei bestehenden Geschäften gibt es weiterhin große Probleme. Es fehlt zum Beispiel in Gängen und Kassenzonen oft an ausreichend Platz, damit Rollstuhlfahrende sie bequem nutzen und dort auch rangieren können.
Unterschiedliche Bedarfe
Viel zu oft wird Barrierefreiheit nach wie vor nur auf Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer bezogen. Das greift zu kurz. „Es braucht eine differenzierte Barrierefreiheit, die den verschiedenen Beeinträchtigungen Rechnung trägt. Da gibt es noch sehr viel Grundlegendes zu tun“
, erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Es fehle zum Beispiel an niedrigen Regalen, damit kleinwüchsige Menschen und Rollstuhlfahrende die Waren herausnehmen können. Menschen, die blind oder sehbehindert sind, müssten Preis- und Produktschilder leicht mit einem Hilfsmittel wie einem Smartphone lesen können. Visuelle Leitsysteme würden blinden Personen helfen, sich in den Geschäftsräumen zurechtzufinden. „Gehörlose Menschen wiederum brauchen Personal, das in Gebärdensprache beraten kann. Und ein Einpack- und Verladeservice könnte körperlich eingeschränkten Menschen helfen, ihre Einkäufe sicher zu verstauen“
, erklärt Bentele.
Menschen mit einer autistischen Störung oder einer kognitiven Beeinträchtigung hätten wiederum ganz andere Bedürfnisse, weil sie oft sensibel auf starke Reize wie grelles Licht, laute Musik oder Durchsagen reagieren.
Der VdK fordert von der Ampel-Regierung noch in dieser Amtsperiode gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit für private Anbieter von Produkten und Dienstleistungen. Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, das umzusetzen.
„Barrierefreiheit muss überall zum Standard werden, egal ob beim Wohnen, in Sport- und Kultureinrichtungen oder im Internet, bei der Gesundheitsversorgung, der Kommunikation, dem Zugang zu Schule, Bildung und Arbeit, aber eben auch im Supermarkt und anderen Geschäften“
, fordert Verena Bentele.