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Doppelbesteuerung bei Renten vermeiden

Von: Jörg Ciszewski

Um Fälle von Doppelbesteuerung bei der Rente zu vermeiden, hat das Finanzministerium angekündigt, den Zeitpunkt der vollen Besteuerung zu verschieben. Der Sozialverband VdK fordert, erst im Jahr 2070 damit zu beginnen.

Hänge-Register mit Akten darin und einem Etikett "Doppelbesteuerung"
© IMAGO / Steinach

VdK: Alterseinkünfte erst ab 2070 voll besteuern

Steuerzahlende sollen ab 2023 ihre Rentenbeiträge komplett absetzen können. Im Gegenzug müssen Rentnerinnen und Rentner nach aktueller Gesetzeslage ihre Alterseinkünfte ab 2040 voll versteuern. Um Fälle von Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat das Finanzministerium angekündigt, den Zeitpunkt der vollen Besteuerung zu verschieben. Der Sozialverband VdK fordert, erst im Jahr 2070 damit zu beginnen.

Die Reform der Rentenbesteuerung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Es hatte 2002 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt. Deshalb werden Renten künftig wie Pensionen komplett versteuert. Auf die Rentenversicherungsbeiträge müssen hingegen bald keine Steuern mehr gezahlt werden.

Das Alterseinkünftegesetz regelt diesen Übergang zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Der ursprüngliche Stufenplan sah vor, die Rentenbeiträge seit 2005 schrittweise aus der Steuerpflicht herauszunehmen – bis 2025. Dann sollten die Beiträge komplett absetzbar sein. Auf der anderen Seite sollten die Renten zunehmend besteuert werden – bis zur Vollbesteuerung ab dem Jahr 2040.

Der Bundesfinanzhof (BFH) sah in diesem Gesetz jedoch für bestimmte Fälle die Gefahr einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung. Betroffen wären vor allem jüngere Menschen, die heute noch keine Rente erhalten. Mit seinem Urteil vom 19. Mai 2021 hatte der BFH die Regierung aufgefordert, das Gesetz zu ändern.

Längere Übergangsphase

Um dem Urteil Rechnung zu tragen, hat Bundesfinanzminister Christian Lindner angekündigt, die volle Steuerfreiheit der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von 2025 auf 2023 vorzuziehen. So würden Beitragszahlende 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um rund 1,8 Milliarden Euro entlastet. Das Gesetz war bei Redaktionsschluss noch nicht verabschiedet.

Das Finanzministerium plant außerdem, den Zeitpunkt der vollständigen Besteuerung der Renten noch zu verschieben – und zwar nach hinten, um die Übergangsphase zu verlängern. Demnach soll der steuerpflichtige Anteil der Renten langsamer steigen als vorgesehen, sodass die Vollbesteuerung erst 2060 erreicht wird.

VdK-Präsidentin Verena Bentele geht das nicht weit genug: „Damit niemand vom Fiskus unrechtmäßig doppelt zur Kasse gebeten wird, muss die Vollbesteuerung der Renten aus unserer Sicht bis ins Jahr 2070 gestreckt werden. Nur so lassen sich Einzelfälle von Doppelbesteuerung vermeiden.“

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