Kategorie Aktuelle Meldung Behinderung Teilhabe

Die Zutrittsrechte von Assistenzhunden wurden gesetzlich erweitert

Von: Jörg Ciszewski

Menschen mit einer Behinderung können seit 2021 ihren Assistenzhund fast überallhin mitnehmen. Das ist im Behindertengleichstellungsgesetz (BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz) geregelt.

Ein Assitenzhund an der Leine, er trägt eine Weste mit der Aufschrift "Assistenzhund" und "Assizstenzhundeverband Deutschland"
© IMAGO / Arnulf Hettrich

Sie müssen nicht mehr draußen bleiben

Viele kennen die Aufkleber, die an den Eingangstüren beim Metzger, Bäcker oder bei anderen Geschäften kleben. Abgebildet ist symbolisch ein schwarzer Hund, der mit einem roten Balken durchgestrichen ist. Darunter steht: „Wir müssen draußen bleiben!“ Das gilt aber nicht für alle Hunde.

Lebensmittelgeschäfte beispielsweise, die früher aus hygienischen Gründen besonders streng waren, dürfen Menschen mit Behinderung in Begleitung eines zertifizierten Assistenzhundes nicht mehr den Zutritt verweigern. Nach der Überarbeitung des BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz müssen Orte, die für den allgemeinen Publikumsverkehr zugänglich sind, auch Assistenzhunden Einlass gewähren. Dafür hatte sich der Sozialverband VdK stark gemacht. 

Zu solchen Orten gehören zum Beispiel auch Arztpraxen, Museen oder der Friseur. Sie unterliegen einer Duldungspflicht, solange der Zutritt mit Assistenzhund nicht eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

Offiziell zugelassene Assistenzhunde müssen eine entsprechende Kennzeichnung tragen. Wenn ihnen dennoch kein Zutritt gewährt wird, können sich Betroffene an eine Externer Link:Schlichtungsstelle wenden. 

Selbst- oder Fremdausbildung

Grundsätzlich kann die Ausbildung des Hundes mit einer Selbstausbildung oder einer Fremdausbildung erfolgen. Bei der Selbstausbildung ist der Hund entweder schon länger beim Herrchen oder Frauchen zu Hause und wird gemeinsam mit einem Hundetrainer ausgebildet. Oder es besteht die Möglichkeit, einen Welpen auszubilden, der von Beginn bei dem Menschen lebt.

Bei der Fremdausbildung wird der Hund unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung von einer anerkannten Stelle ausgebildet. Nach der Ausbildungszeit lernt der Halter dann unter Anleitung des Trainers oder der Trainerin, mit dem Hund umzugehen.

Eignung hängt nicht von der Rasse ab

Die Eignung als Assistenzhund hängt nicht von der Rasse ab. Es kommt nur darauf an, dass der Hund gesund ist und bestimmte Charaktereigenschaften wie Gehorsamkeit und Stresstoleranz hat. Die Eignung wird von der Ausbildungsstätte und schließlich im Rahmen eines Tests überprüft. Einzelheiten sind in der Assistenzhundeverordnung festgelegt.

Der VdK kritisiert, dass nicht eindeutig geregelt ist, wer die Kosten für Ausbildung und Prüfung übernimmt. Er setzt sich dafür ein, dass anerkannte Assistenzhunde von Krankenkassen als Hilfsmittel finanziert werden.

Info

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert auf seiner Webseite ausführlich über alle Fragen rund um Assistenzhunde sowie deren Prüfung und Anerkennung und stellt eine Liste von Anbietern zur Verfügung, die dafür zuständig sind. 

Externer Link:Zur BMAS-Website