Kategorie Aktuelle Meldung Pflege Pflegeversicherung

Die Frist läuft ab! – Entlastungsleistungen 2023 bis Ende Juni abrufen

Von: Bettina Schubarth

Ab Pflegegrad 1 stehen Pflegebedürftigen monatlich 125 Euro als Entlastungsleistungen zur Verfügung. Nur noch bis Ende Juni 2024 können nicht eingeforderte Leistungen aus 2023 bei der Pflegekasse abgerufen werden.

Ein Mann in weißer Kleidung steht in einer Küche und spült mit der Hand Geschirr.
Entlastung durch Hilfe im Haushalt: Ein Beispiel für eine Entlastungsleistung, die Pflegebedürftige vom monatlichen Betrag von 125 Euro einkaufen können - vorausgesetzt, sie finden einen zugelassenen Anbieter dafür. © IMAGO / photothek

Wer zu Hause gepflegt wird, braucht oftmals Unterstützung bei der Haushaltsführung oder benötigt Begleitung bei Besorgungen. Auch spezielle Betreuungsangebote, etwa für Externer Link:demenzkranke Menschen, kosten Geld. Zur Finanzierung dieser so genannten Entlastungsleistungen stehen jedem und jeder Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich 125 Euro zu. Pflegebedürftige sollen dank solcher Hilfestellungen so lange wie möglich im häuslichen Umfeld leben können.

1500 Euro übertragbar

Die Summe von 125 Euro ist als Monatsbetrag vorgesehen. Doch es lassen sich nicht abgerufene Beträge auch in die Folgemonate übertragen. Nicht abgerufene Summen aus dem Vorjahr bis zu einer Höhe von 1500 Euro können aber nur bis zum Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Für Ansprüche aus 2023 also bis 30. Juni 2024. Die Rechnungen können aber noch nach diesem Stichtag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Bis zu vier Jahren ist das grundsätzlich rückwirkend möglich. Die Versicherten müssen in der Regel in Vorleistung gehen. Eine Vorab- oder Barauszahlung der 125 Euro pro Monat ist nicht möglich.

Der Haken: Vielerorts fehlt es an Angeboten von Dienstleistern, die mit den Pflegekassen abrechnen dürfen. Auch ambulante Dienste streichen nach Erfahrung von VdK-Mitgliedern bei Personalmangel häufig kurzfristig solche Angebote. In einigen Bundesländern sind zudem die Hürden für eine Anerkennung sehr hoch, weshalb sich nur wenige Privatpersonen zertifizieren lassen – zum Nachteil der Pflegebedürftigen. 

„Große Summen für nicht abgerufene Leistungen verbleiben in der Pflegekasse, weil Versicherte, die zu Hause gepflegt werden, ihre Ansprüche gar nicht einlösen können“, kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele. Nicht nur Angebote für Haushaltshilfen fehlen, sondern auch Plätze in der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege. Nach VdK-Berechnungen entgehen Versicherten dadurch rund zwölf Milliarden Euro im Jahr.