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Bürgergeld: Kosten in der GKV gerecht verteilen

Von: Kristin Enge

Der Staat zahlt für die medizinische Versorgung von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern Geld in die gesetzliche Krankenversicherung (GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung) ein. Der Betrag ist aber zu gering, um die Ausgaben für diese Gruppe zu decken.

Symbolfoto für gerechtes Teilen: Ein grüner Apfel wird mit einem grünen Messer in zwei gleich große Hälften geteilt.
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VdK fordert eine Krankenversicherung für alle

Sind Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger gesetzlich versichert, erhält die GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung 109,48 Euro. Sind sie dagegen privat versichert,  beträgt der Zuschuss in die private Krankenversicherung bis zu 421,77 Euro. „Es ist nicht gerecht, dass gesetzlich und privat Versicherte im Bürgergeldbezug unterschiedlich behandelt werden“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.

„Hier wird eine gesellschaftliche Aufgabe auf sie abgewälzt. Der Sozialstaat muss endlich seinem Finanzierungsauftrag nachkommen und die medizinische Versorgung im Bürgergeldbezug sicherstellen“, fordert Bentele. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss der Sozialstaat den vollen Krankenkassenbeitrag an die GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung zahlen.

Die Politik sollte verstärkt die Einnahmeseite in der GKVkurz fürGesetzliche Krankenversicherung in den Blick nehmen, um deren Finanznot zu lindern. Der VdK fordert deshalb eine einheitliche Krankenversicherung, in die alle einzahlen. SPDkurz fürSozialdemokratische Partei Deutschlands und Grüne haben die Bürgerversicherung bereits seit Jahren in ihren Wahlprogrammen. „Die FDP muss ihre Blockadehaltung aufgeben“, so Bentele.

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