Beitragsbemessungsgrenzen: Drohen noch mehr Belastungen?
Erst spät verabschiedete das Bundeskabinett nun doch die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen für 2025, auch auf Druck der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, darunter des VdK. Um was ging es bei dem Streit?
VdK: Jährliche Anpassung darf nicht infrage gestellt werden
Sozialversicherungsbeiträge zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung werden nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze erhoben. Alles, was darüber liegt, bleibt abgabenfrei. Diese Grenzen werden jährlich anhand der Lohnentwicklung des vorvergangenen Jahres angepasst.
2025 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen – angelehnt an die vom Statistischen Bundesamt für 2023 festgestellte durchschnittliche Lohnsteigerung von 6,44 Prozent – wie folgt steigen: für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von 5175 auf 5512,50 Euro, für die Rentenversicherung von 7450 (Ost) und 7550 (West) auf jetzt einheitlich 8050 Euro. „Dieser Vorgang ist gesetzlich festgelegt, er ist gerecht und sinnvoll“
, betont VdK-Präsidentin Verena Bentele.
Einseitige Interessenvertretung reicher Menschen
Das Bundesfinanzministerium hatte gefordert, die Beitragsbemessungsgrenzen nur in Höhe der Inflation anzupassen. Das würde die soziale Spaltung vorantreiben, warnt Bentele: „Menschen mit sehr hohen Gehältern würden so bei steigenden Löhnen immer weniger an der Finanzierung unserer Sicherungssysteme beteiligt werden. Das ist Entsolidarisierung pur!“
Sie sieht in diesem Vorstoß eine kaum maskierte, einseitige Interessenvertretung reicher Menschen: „Der Bundesfinanzminister will ein Verfahren, das soziale Gerechtigkeit garantiert, über Bord werfen, um eine privilegierte Gruppe zu schonen. Doch der Sozialstaat braucht verlässliche Einnahmen und die Solidarität aller.“
Überproportionale Belastung niedriger Einkommen
Würde diese Idee umgesetzt, wären die Folgen für die Sozialversicherungen fatal. Der VdK hat berechnet, dass der Rentenkasse rund zwei Milliarden Euro Einnahmen entgingen, falls die Beitragsbemessungsgrenze nicht wie geplant angehoben wird. Die Deutsche Rentenversicherung müsste mit einem Beitragssatzanstieg von 0,1 Prozent gegensteuern.
Das System der Bemessungsgrenzen hat aus Sicht des VdK an anderer Stelle Nachbesserungsbedarf. Auf ein Gehalt von 8000 Euro werden aktuell nur 16,9 Prozent Sozialversicherungsbeiträge fällig. Für alle Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze sind es 21 Prozent. Diejenigen, die oberhalb der Bemessungsgrenze liegen, zahlen also prozentual weniger ein. Die gesundheits- und pflegepolitischen Herausforderungen werden überproportional von niedrigen Einkommen getragen.
VdK: Anpassung ist überfällig
Der VdK fordert eine Vereinheitlichung für die Kranken- und Rentenversicherung auf die Höhe der Rentenversicherungsgrenze. Noch gerechter wäre aus VdK-Sicht, wenn in der Kranken- und Pflegeversicherung auch andere Einkommensarten sozialversicherungspflichtig würden. Einkommen aus Vermietungen und Vermögen werden bisher nicht berücksichtigt. „Wir erleben hier eine ähnliche Schonung sehr wohlhabender Menschen wie in der Steuerpolitik“
, kritisiert Bentele. „Eine Anpassung ist überfällig. Denn diese Festlegung benachteiligt den arbeitenden Teil der Bevölkerung und bevorteilt reiche Menschen.“