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Behindertenparkplätze: Wer darf sie nutzen, wer nicht?

Unerlaubtes Parken auf Behindertenparkplätzen kann teuer werden. Wer ist berechtigt, sein Fahrzeug dort abzustellen und warum? In unserem Artikel geben wir einen Überblick. Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder vor Ort zum Thema.

Ein Schild weist einen Behindertenparkplatz aus.
© IMAGO / mix1

Behindertenparkplätze: Mehr Bewegungsfreiheit, kurze Wege

Für viele Menschen mit Behinderung bietet das Auto eine wichtige Möglichkeit, um mobil zu sein und zu bleiben. Vor öffentlichen Einrichtungen und an wichtigen zentralen Punkten sind darum ausreichende Behindertenparkplätze wichtig, zum Beispiel vor Supermärkten, Arztpraxen, Theater und Kino, Restaurants und Bahnhöfen, aber auch vor der eigenen Haustür. "Eigene" Behindertenparkplätze können in der Regel bei der kommunalen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Behindertenparkplätze bieten dem Fahrer oder Beifahrer eine größere Bewegungsfreiheit. Sie sind breiter als normale PKWkurz fürPersonenkraftwagen-Stellplätze, damit die Wagentür in vollem Radius geöffnet werden kann. Rollstuhlfahrer beispielsweise müssen ihren Rollstuhl unmittelbar neben der Fahrertür platzieren können, um ohne Probleme einzusteigen. Zudem sollten Behindertenparkplätze besonderes günstig gelegen sein, so dass es idealerweise vom Parkplatz aus nur wenige Schritte bis zum Eingang sind. Dies ist wichtig vor allem für gehbehinderte Menschen und Leuten mit Atemwegserkrankungen.

Keine Behinderung? - Bitte freihalten!

Behindertenparkplätze sind für die Betroffenen eine wichtige Hilfe im Alltag. Daher sollten Nicht-Behinderte diese Parkplätze unbedingt freihalten - auch dann, wenn man nur etwas ausladen möchte, "nur für fünf Minuten einkaufen" will oder wenn weit und breit kein anderer Parkplatz frei ist.

Wer ohne Erlaubnis auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann umgehend abgeschleppt werden - oder eine Geldbuße wird fällig. Dazu kann es auch kommen, wenn keine schwerbehinderte Person konkret an der Nutzung des Behindertenparkplatzes gehindert wurde. Deshalb gilt für nicht berechtigte Kfzkurz fürKraftfahrzeug-Fahrer: Bitte die Parkplätze unbedingt freihalten!

Fragen und Antworten zum Parkausweis