Kategorie Aktuelle Meldung Behinderung Barrierefreiheit

BGG-Reform ist dringend nötig

Von: Julia Frediani

Die seit langem erwarteten Reformen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sowie des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz) lassen weiter auf sich warten.

Zwei Rollstuhlfahrer fahren nebeneinander in der Münchner Innenstadt
© IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Reformen vernachlässigt und verschleppt

Zu Beginn der Legislaturperiode hatte die Regierungskoalition ein ambitioniertes Ziel in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt: die Reform des AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Es wurde jedoch vom zuständigen Justizministerium vernachlässigt. Selbst die kleinere Lösung – die Reform des BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz unter der Regie des Bundessozialministeriums – wird verschleppt. 

Das Bundesfamilienministerium versucht aktuell, eine kleine Reform des AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf den Weg zu bringen. Es geht darum, EU-Richtlinien umzusetzen, wie alle Zugang zu Gütern und Dienstleistungen bekommen können, wie beispielsweise Menschen mit Behinderung ohne Hürden Geschäfte und Arztpraxen besuchen können oder wie barrierefrei das Arbeitsleben sein kann. 

Mitte September hofften die betroffenen Verbände auf dem Jahresempfang des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen auf einen Startschuss für die nächsten Schritte. Dieses Signal blieb aus. Um eine Reform noch vor dem Ende dieser Legislaturperiode anzustoßen, wird die Zeit knapp.

Was fordert der VdK?

Der Sozialverband VdK fordert, dass die Regierung rasch klare Regelungen für eine Verpflichtung von privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit – mindestens zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall. 

VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Bundesjustizministerium die Reform immer noch verzögert. Barrierefreiheit ist keine Extrawurst, sondern ein Grundrecht. Im Grundgesetz steht: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Eine Reform kann die Anliegen der Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände sowie die Interessen der Wirtschaft in Einklang bringen. Dafür gab es bereits einen langen Diskussionsprozess. Die Benachteiligung muss endlich durch die Verabschiedung des Gesetzes ein Ende finden.“