Barrierefreiheit ist Voraussetzung für selbstbestimmtes Wahlrecht
Menschen mit Behinderung, aber auch andere, wie etwa Seniorinnen und Senioren, sind auf Barrierefreiheit angewiesen, wenn sie ihr Wahlrecht selbstbestimmt wahrnehmen möchten. Eine Rampe am Wahllokal reicht dafür jedoch nicht aus.
Briefwahl kein Ersatz für Barrierefreiheit
Wahlberechtigte mit Behinderung brauchen Wahllokale, die barrierefrei zugänglich sind. Laut Schätzungen des Bundeswahlleiters aus dem Jahr 2021 trifft dies auf rund 80 Prozent zu. Darüber hinaus sind aber auch barrierefreie Wahlbenachrichtigungen und Stimmzettel notwendig.
„Die Möglichkeit, per Brief zu wählen, ist kein Ersatz für mangelnde Barrierefreiheit“
, stellt VdK-Präsidentin Verena Bentele klar. „Jede und jeder sollte selbst entscheiden können, ob sie oder er die Stimme für eine Partei per Brief oder direkt im Wahllokal abgeben möchte. Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie.“
Stehen Wahlen bevor, erhalten die Wahlberechtigten eine Benachrichtigung per Post. In dem Schreiben sind auch Hinweise zur Barrierefreiheit enthalten. Das kann ein Rollstuhl-Piktogramm und der Satz „Ihr Wahllokal ist auch für Menschen mit Gehbehinderung barrierefrei zugänglich.“
sein. Fehlt dieser Vermerk, können Betroffene einen Wahlschein für einen barrierefrei zugänglichen Wahlraum in einem Wahllokal des Kreises oder der kreisfreien Stadt beantragen.
Stimmzettelschablone für sehbehinderte Wählerinnen und Wähler
Wählerinnen und Wähler mit einer Sehbehinderung erfahren in der Wahlbenachrichtigung, wo sie eine Stimmzettelschablone anfordern können. Diese ist etwa beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kostenfrei über einen Anruf (Hotline (030) 285 387-0) bestellbar oder direkt bei dessen Landesverbänden erhältlich. Zudem kann eine sogenannte Wahlassistenz beim Wählen unterstützen. Wer Informationen in Leichter Sprache benötigt, kann diese etwa bei der Lebenshilfe anfordern.
Es ist ausdrücklich gestattet, Hilfsmittel zum Ausfüllen der Wahlzettel in die Kabine mitzunehmen. Dazu zählt die Schablone für blinde und sehbehinderte Menschen, eine Lupe oder auch die Informationen in Leichter Sprache.