Kategorie Aktuelle Meldung Barrierefreiheit Teilhabe

Barrierefreie Bankgeschäfte

Dank neuer gesetzlicher Regelungen werden in den kommenden Jahren private Bankgeschäfte immer einfacher barrierefrei zu erledigen sein. Zuschriften von Mitgliedern an den Sozialverband VdK zeigen, dass der Bedarf dafür riesig ist.

Ein Rollstuhlfahrer hebt Geld am Bankautomaten ab.
© IMAGO / INSADCO

VdK fordert barrierefreie Bank-Geschäftsstellen für alle

Ein dichtes Bankfilialennetz gehört zur einer barrierefreien Daseinsvorsorge dazu. Aber leider ist die Liste der Gründe, warum sich VdK-Mitglieder bei ihren privaten Bankgeschäften immer schwerer tun, lang. Das Selbstbedienungsterminal (SB-Terminal) bei der lokalen Bank lässt sich doch nicht so einfach wie erhofft bedienen, die noch vorhandene Filiale in der Stadtmitte ist nicht barrierefrei – und die Geschäftsstelle um die Ecke wurde längst geschlossen. Eine Forderung des VdK: Geschäftsstellen müssen so gestaltet sein, dass sie allen ein barrierefreies Banking ermöglichen. Neben schwellenlosen Zugängen gehören Blinden-Leitsysteme und höhenverstellbare Kundenschalter dazu.

Viele SB-Terminals sind nicht barrierefrei

Da die meisten Geldinstitute in den vergangenen Jahren konsequent Personal abgebaut und Filialen geschlossen haben, gibt es vermehrt SB-Terminals, die die klassischen Bankdienstleistungen abdecken sollen. Diese sind häufig nicht barrierefrei. Der VdK fordert, dass diese Terminals höhenverstellbar sind und mit einer ausklappbaren Stufe für kleinwüchsige Personen ausgestattet sind. Wichtig ist auch die passende Ausstattung für blinde und sehbehinderte Kundinnen und Kunden: Die Tasten sollten mit Braille-Schrift erkennbar sein, bei Touchpads sollte es eine Sprachausgabe geben. 

Zukünftig gesetzliche Verpflichtung zu barrierefreien Bankautomaten

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sorgt zukünftig dafür, dass alle Geldautomaten barrierefrei werden. Webseiten und Apps für das Online-Banking müssen ab dem 28. Juni 2025, wenn das Gesetz in Kraft tritt, barrierefrei sein. Das gilt auch für zusätzliche Webseiten und Apps für die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung. 

Ein Problem ist: Für die SB-Terminals gelten Übergangsfristen bis zum Jahr 2040. Der VdK setzt sich dafür ein, dass schnell und flächendeckend barrierefreie SB-Terminals installiert werden. Mobile Geschäftsstellen in ländlichen Gebieten, mit denen Banken der Schließung von Filialen begegnen, erweisen sich nicht immer als eine passende Lösung. Zwar gibt es persönliche Ansprechpartner, die Geschäftsstellen selbst sind aber nicht barrierefrei. 

Rollstuhlnutzende müssen ihre sensiblen Bankgeschäfte dann auf offener Straße vor der mobilen Filiale abwickeln. Aus Sicht des VdK muss sichergestellt sein, dass insbesondere die Sparkassen ihr Filialnetz erhalten müssen.