Kategorie Aktuelle Meldung Behinderung Behinderung im Job

Ausgleichsabgabe wird erhöht

Von: Sebastian Heise / Annette Liebmann

Zum Jahreswechsel ist die Ausgleichsabgabe erhöht worden. Diesen Beitrag müssen Arbeitgeber monatlich bezahlen, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Quote von Beschäftigten mit Schwerbehinderung nicht erfüllen.

Rückenansicht eines Mannes im Rollstuhl, der sich durch ein Bürogebäude bewegt, man sieht im Hintergrund andere Mitarbeitende, die nicht im Rollstuhl sitzen.
In vielen Betrieben noch die Ausnahme und nicht die Regel: Beschäftigte mit Behinderung © IMAGO / Zoonar / BENIS ARAPOVIC

Wie hoch ist die neue Ausgleichsabgabe?

Arbeitgeber sind verpflichtet, Menschen mit Schwerbehinderung einzustellen. Die Pflichtquote beträgt für Betriebe ab 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fünf Prozent. Zuletzt war die Ausgleichsabgabe 2021 erhöht worden. Die neuen Beitragssätze gelten für das Jahr 2025 und werden erstmals zum 31. März 2025 fällig. 

Betriebe mit drei bis unter fünf Prozent Beschäftigten mit Behinderung müssen dann 155 statt 140 Euro zahlen. Für Arbeitgeber mit zwei bis unter drei Prozent sind es 275 Euro (bisher 245 Euro), und Arbeitgeber mit bis unter zwei Prozent bezahlen 405 Euro (bisher 360 Euro). Wer gar keine Menschen mit Schwerbehinderung anstellt, muss monatlich 815 Euro bezahlen. Bisher waren es 720 Euro. Für Kleinbetriebe mit bis zu 40 beziehungsweise bis zu 60 Beschäftigten gelten etwas niedrigere Beträge.

Mit der Ausgleichsabgabe werden die Inklusionsämter der Länder und Leistungen der Bundesagentur für Arbeit für Menschen mit Schwerbehinderung finanziert. Mit diesen Finanzmitteln werden vor allem die Umgestaltung von Arbeitsplätzen sowie innovative Modellprojekte zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt.

Was fordert der VdK zur Ausgleichsabgabe?

Der Sozialverband VdK setzt sich seit langem für mehr Inklusion im Arbeitsleben ein. So sollte alles dafür getan werden, dass die freie Wirtschaft die gesetzliche Beschäftigungspflicht erfüllt. Deswegen hatte der VdK zuletzt auch auf eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe gedrängt.

Außerdem spricht sich der Verband dafür aus, die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben durch gesetzliche Regeln besser zu unterstützen. Denn sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Arbeit sowie bei der Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen.

Der Sozialverband VdK fordert, dass alle Formen der Berufsausbildung, auch Teil- und Zusatzqualifikationen, im Rahmen des Budgets für Ausbildung gefördert werden können.

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