Arbeitsunfähig wegen Gleichgewichtsstörungen - EM-Rente durchgesetzt
Dem Einsatz des VdK Aschaffenburg-Alzenau ist es zu verdanken, dass Jutta Löppen-Pohl nun eine Erwerbsminderungsrente bekommt. Die 61-Jährige hatte massive gesundheitliche Beschwerden. Erst der Gang vors Sozialgericht brachte den gewünschten Erfolg.
Schon 2012 hatte die ehemalige kaufmännische Angestellte ernste gesundheitliche Probleme. „Es begann schleichend“, erinnert sie sich, „mit einem Druckgefühl im Kopf, und mir ist aufgefallen, dass ich mich rechtslastig bewege.“ Anfangs habe sie die Probleme noch weggeschoben, bis sie Ende 2014 kopfüber die Treppe hinunterstürzte. „Ich hatte großes Glück, dass ich mir außer Prellungen und ein paar blauen Flecken nichts zugezogen habe“, sagt sie.
Löppen-Pohl ging zum Hausarzt, der sie zu einem HNO-Spezialisten überwies. Dieser fand heraus, dass sie in der Vergangenheit in ihrem rechten Ohr eine Entzündung gehabt hatte, und verordnete ihr ein Medikament. Als sich der Zustand nicht besserte, musste sie bei verschiedenen Fachärzten eine ganze Reihe von Untersuchungen über sich ergehen lassen.
Ein Neurologe schickte sie schließlich zur Schwindelambulanz an der Uniklinik Mainz. Dort stellten die Mediziner fest, dass beide Gleichgewichtsorgane irreparabel geschädigt sind. „Bei den Tests konnte ich nicht mehr auf den Zehenspitzen oder den Fersen stehen, ohne das Gleichgewicht zu verlieren“, erzählt sie. Typisch für eine sogenannte bilaterale Vestibulopathie sind ein unsicherer Gang, starke Schwindelgefühle und Sturzneigung. Die Gangunsicherheit nimmt bei Dunkelheit oder auf unebenem Boden zu. Bei Löppen-Pohl kommt erschwerend hinzu, dass sie auf einem Auge fast keine Sehkraft mehr hat. Dadurch wird es für sie noch schwieriger, das Gleichgewicht zu halten.
In tiefes Loch gefallen
„Die Diagnose war für mich ein Schock. Ich bin erst einmal in ein tiefes Loch gefallen“, sagt Löppen-Pohl. Dennoch versuchte sie, weiterhin zur Arbeit zu gehen, doch es fiel ihr sehr schwer. „Ich wollte ja arbeiten, ich wollte ja funktionieren“, betont sie. Ihr Hausarzt riet ihr schließlich, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. 2016 stellte sie einen Antrag, der prompt abgelehnt wurde. Mithilfe des VdK legte sie Widerspruch ein. Daraufhin wurde die Rente auf zwei Jahre befristet genehmigt. „Damals sagte mir die Gutachterin, dass es bei meiner Erkrankung kein Problem sei, einen Folgeantrag zu stellen“, berichtet sie.
2019 hatte sich ihr Gesundheitszustand weiter verschlechtert, sodass sich ihr Grad der Behinderung auf 50 erhöhte. Dennoch lehnte dieselbe Gutachterin der Rentenversicherung Nordbayern die Verlängerung der Erwerbsminderungsrente ab und schrieb, dass sie dem Arbeitsmarkt noch mindestens sechs Stunden täglich zur Verfügung stehen könne. Der vom VdK eingelegte Widerspruch wurde abgelehnt. Schließlich blieb nur noch der Klageweg vor dem Sozialgericht. „Für unsere Mandantin war es unbegreiflich, dass sie mit diesen Einschränkungen noch arbeiten sollte“, sagt VdK-Kreisgeschäftsführerin Kerstin Wilson.
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Unbefristete Erwerbsminderungsrente
Ein neues ärztliches Gutachten bestätigte, dass Löppen-Pohl unter massiven Gleichgewichtsstörungen und Schwindel leidet und nicht mehr arbeiten kann. Hinzu kommen Migräne, Depressionen und Angststörungen. Das Gericht gab der Klägerin Recht. Es sprach Löppen-Pohl rückwirkend ab November 2019 eine unbefristete Erwerbsminderungsrente zu. Außerdem musste ihr die Rentenversicherung knapp 7500 Euro Rente nachzahlen.
„Es war ein harter Weg, aber er hat sich gelohnt“, resümiert Jutta Löppen-Pohl. Sie hat nach wie vor mit ihrer Erkrankung zu kämpfen, kommt aber in ihrem Alltag damit zurecht. „Ich bin dem VdK sehr dankbar und empfehle ihn gerne weiter.“