Antidiskriminierungsstelle des Bundes meldet Höchststand von Diskriminierungen
10.772 Menschen haben sich im Jahr 2023 an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewendet – mehr als je zuvor. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um mehr als 20 Prozent. Die Daten wurden im Jahresbericht 2023 veröffentlicht.
Alarmierender Trend
„Unsere Fallzahlen zeigen einen alarmierenden Trend“
, sagt Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung. Immer mehr Menschen erleben Diskriminierungen in ihrem Alltag.
Die meisten Anfragen bezogen sich mit 3429 Fällen auf rassistische Diskriminierungen. Das entspricht einem Anteil von 41 Prozent. Wegen einer Externer Link:Behinderung oder einer chronischen Erkrankung suchten 2039 Menschen Rat. Das waren 25 Prozent aller Anfragen. Dann folgen die Diskriminierungsmerkmale „Geschlecht“ mit 1954 Fällen (24 Prozent) und „Alter“ mit 1161 Fällen (14 Prozent).
Viele Diskriminierungen dem Arbeitsmarkt
Die meisten Diskriminierungen, die Menschen im Jahr 2023 gemeldet haben, erlebten sie auf dem Arbeitsmarkt (2646 Fälle). Ein weiterer großer Teil ereignete sich im Bereich der privaten Güter und Dienstleistungen (1525 Fälle). Werden hier die Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt einbezogen (325 Fälle), findet fast ein Viertel aller Fälle im privatrechtlichen Raum statt.
Die Zahlen zeigen laut Externer Link:Antidiskriminierungsstelle kein umfassendes Bild. Die Dunkelziffer sei weit höher, weil viele Betroffene ihren Fall nicht melden würden. Zudem regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz) wichtige Bereiche nicht, wie Gesundheit, Digitalisierung und die Diskriminierung durch staatliche Stellen. Es sei lückenhaft und veraltet, sagt Ataman und fordert deshalb eine Reform.
Deutschland hat die Konvention unterschrieben. Nun muss es endlich dafür sorgen, dass ihre Vorgaben umgesetzt werden.
VdK fordert Reform des AGG
Auch der Sozialverband VdK hält eine Reform des AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz für dringend erforderlich. Es muss als Diskriminierung gelten, wenn private Güter und Dienstleistungen nicht barrierefrei sind, beziehungsweise, wenn deren Anbieter nicht für angemessene Vorkehrungen im Einzelfall sorgen. Dies wäre ein wichtiger Vorstoß für mehr Barrierefreiheit in Deutschland.
Obwohl es im Koalitionsvertrag vereinbart ist, blockiert das Bundesjustizministerium die AGGkurz fürAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz-Reform. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Wenn Menschen mit Behinderung selbstbestimmt in Deutschland leben sollen, dürfen sie nicht länger an Barrieren scheitern.“
Das Mindeste, um die Barrierefreiheit voranzubringen, ist eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGkurz fürBehindertengleichstellungsgesetz) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der UN-Fachausschuss hat Deutschland bereits zweimal ermahnt, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. „Deutschland hat die Konvention unterschrieben. Nun muss es endlich dafür sorgen, dass ihre Vorgaben umgesetzt werden“
, so Bentele.