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Anhebung der Regelsätze – VdK: Mindestlohn weiterhin zu niedrig

Von: Julia Frediani

Die Regelsätze im Bürgergeld wurden zum Anfang des Jahres 2024 um zwölf Prozent angehoben. Eine alleinlebende Person ohne Kinder erhält nun 563 Euro im Monat. 

Ein Antrag für das Büregergeld, darauf unterschiedlich hohe Stapel von Münzen, auf denen kleine Figürchen sitzen. In roter Schrift steht darunter "Bürgergeld".
© IMAGO / onemorepicture

Wie wird die Bürgergeld-Anhebung ermittelt?

Die regelmäßigen Anhebungen der Bürgergeldregelsätze orientieren sich an einem Preisindex, der hauptsächlich von Verbraucherpreisen für Grundnahrungsmitteln und Energiekosten bestimmt wird. Er liegt meistens höher als die allgemeine Inflationsrate, die in den vergangenen zwei Jahren überdurchschnittlich stark angestiegen war. Ohne diese Anpassungen würde das Bürgergeld als verfassungsgemäßes Existenzminimum, das theoretisch jeder Bürgerin und jedem Bürger zusteht, sehr an Kaufkraft verlieren.

Das wäre nicht nur für die Bürgergeld-Bezieherinnen und -Bezieher problematisch. Die Regelsätze sind für die Grundsicherung im Alter wichtig. Für die Berechnung dieser Regelsätze gibt es eine gemeinsame Gesetzesgrundlage.

Mindestlohn zu niedrig

Ein Problem ist eher, dass die Löhne nicht entsprechend der Inflation steigen. Der gesetzliche Mindestlohn müsste weit höher als die seit Januar geltenden 12,41 Euro steigen. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, fordert: „Der Mindestlohn muss auf mindestens 14 Euro steigen, damit spätere Rentnerinnen und Rentner nicht auf staatliche Hilfen angewiesen sind.“

Um die Renten besser vor der Inflation zu schützen, fordert der VdK weiterhin eine Inflationsausgleichsprämie für Rentnerinnen und Rentner.

Jobcenter können nach Plänen der Bundesregierung künftig Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen, wenn sie eine Arbeitsaufnahme zum wiederholten Mal verweigern. Diese Verschärfung wird nur wenige Bezieherinnen und Bezieher betreffen, die meisten können nicht arbeiten oder stocken ihren geringen Lohn mit Bürgergeld auf. Zudem soll der monatliche Bürgergeldbonus von 75 Euro für Weiterbildungen ohne Berufsabschluss wieder abgeschafft werden. Weiterbildungen mit Abschluss werden mit monatlich 150 Euro unterstützt.

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