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Steuertipps für Rentner + Behinderte
Eine Broschüre des Finanzministerium NRW

-Ab dem Jahr 2005 hat der Gesetzgeber die so genannte nachgelagerte Besteuerung eingeführt: Die Renten werden bis zum Jahr 2040 stufenweise in die Besteuerung überführt. Hierbei gelten in den ersten Jahren hohe Freibeträge. Wer schon im Ruhestand war oder aber im Jahr 2005 altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist, erhält weiterhin 50 Prozent seiner jetzigen Rente steuerfrei – und zwar zeitlebens. Wer in 2006 in den Ruhestand gegangen ist, erhält 48 Prozent seiner Rente steuerfrei, bei Beginn des Ruhestands in 2007, bleiben 46 Prozent der Rente steuerfrei. Für die jeweils neuen Rentenjahrgänge erhöht sich der zu versteuernde Anteil in der Folgezeit.

In der Broschüre "Steuertipps für Menschen mit Behinderung und Menschen im Alter" gibt das das Finanzministerium des Landes NRW ausführliche Informationen zu dieser komplizierten Materie.

Da besonders in der letzten Zeit eine gewisse Verunsicherung bei den Betroffenen besteht und in den Medien über drohende Nachzahlungen und Strafverfahren der Finanzbehörden berichtet wird, möchten wir Ihnen diese 24-seitige Broschüre als PDF-Datei zur Verfügung stellen.

Hinweis: Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegen beim Verfasser.
Der VdK berät nicht in Fragen des Steuerrechts.

www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?

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