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Terminvergabe

Liebe VdK-Mitglieder!

Ab sofort bieten wir in berechtigten Einzelfällen, ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe durch die Geschäftsstelle in Wuppertal (Tel. 0202- 9711650), die Rechtsberatung an.

Die Terminvergabe ist begrenzt auf Ausnahmefälle, die nicht telefonisch oder schriftlich geklärt werden können. Wir bitten um Verständnis, dass wir Einlass in unsere Geschäftsstellen
in Wuppertal und Solingen nur bei bestehendem Termin gewähren.

Ferner möchten wir darauf hinweisen dass der Besuch unserer Geschäftsstellen in eigener Verantwortung im Hinblick auf die bestehenden Infektionsrisiken geschieht.
Das Tragen einer FFP 2 Maske ist Pflicht..

Wir bieten selbstverständlich eine ausführliche telefonische Rechtsberatung an, sowie für die Terminvereinbarung montags von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr und donnerstags zwischen 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Telefon : 0202 / 9711650

Sollten Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruch klagen, so können Sie dies selbst zur Fristwahrung bei der zuständigen Behörde/Sozialgericht schriftlich mit eigenhändigerer
Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang , tun.

Für Ihr Verständnis und Ihre Hilfe bedanken wir uns.

Ihr VdK- Team.

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