Sozialverband VdK - Ortsverband Wuppertal-Sonnborn-Vohwinkel
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Entlastungspaket: Beschwerden von Mitgliedern

Wir als Sozialverband VdK NRW erhalten aktuell viele E-Mails und Anrufe, bei denen sich Mitglieder über die hohen Energiepreise beschweren und Entlastungen einfordern. Insbesondere Bezieher*innen von niedrigen Einkommen und Renten, aber mittlerweile auch immer mehr Menschen mit mittleren Einkünften, sind und fühlen sich von den Energiekosten besonders betroffen.

Dies ist auch nicht verwunderlich: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Energiepreise im Februar 2022 und damit noch vor dem Ukraine-Krieg bereits stark gestiegen. Binnen Jahresfrist erhöhten sich die Kraftstoffpreise um 25,8 Prozent und die Preise für Haushaltsenergie um 20,8 Prozent. Hier verteuerten sich vor allem leichtes Heizöl (+52,6 Prozent), Erdgas (+35,7 Prozent) und Strom (+13,0 Prozent).

Gerade Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.300 Euro geben nach Zahlen des Statistischen Bundesamts – verglichen mit reicheren Einkommensgruppen – überdurchschnittlich viel ihres Einkommens für Wohnenergie aus. 2020 waren das bereits durchschnittlich 95 Euro im Monat und 9,5 Prozent ihrer Konsumausgaben.

Daher ist es natürlich auch aus Sicht des Sozialverbands VdK erforderlich, hier Entlastungsmöglichkeiten zu finden, die keine Gießkannenförderung mit sich bringen, sondern gezielt die besonders betroffenen Personen- und Einkommensgruppen entlasten. Auch auf die Festlegungen, die keine spezielle Entlastungsmaßnahme für Rentner*innen vorsehen, haben wir selbstverständlich umgehend kritisiert, wie Sie der gestrigen Pressemitteilung des VdK Deutschland entnehmen können:

Pressemitteilung: Koalition vergisst Rentner*innen im Entlastungspaket

Wir versichern unseren Mitgliedern, dass wir hier als VdK am Ball bleiben werden und weiterhin Entlastungen für Rentner*innen sowie weiterer Bezieher*innen geringer Einkommen fordern werden.
Die Regierung plant Verbesserungen für Bestandserwerbsminderungsrentner*innen. Dies begrüßt der VdK ausdrücklich. Diese sollen jedoch erst am 1.7.2024 kommen. Der VdK fordert Verbesserungen, die bereits zum 1.1.2023 greifen.

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