Sozialverband VdK - Kreisverband Zollernalb
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Mitteilungen des Landesverbandes

02.April 2024
Inklusives VdK-Sportwochenende für junge Mitglieder

Vom 23. bis 25. August 2024 gibt es wieder ein VdK-Sportwochenende für Junge. Diese inklusive Freizeit findet in der Sportschule Baden-Baden-Steinbach unter dem Motto „Inklusion gelebt: Sport verbindet uns alle!“ statt. Sie richtet sich an VdK-Mitglieder im Alter von 10 bis 27 Jahren. Auch junge Nichtmitglieder sind willkommen. Wie bei den Vorgängerevents gibt es Einzel- und Teamsportarten – von Fußball über Rollstuhlbasketball bis hin zu leichtathletischen Spielen, zudem Schwimmen. Die Anmeldung – bis spätestens 31. Mai – erfolgt bei der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung des inklusiven Sports (gGFiS), die wieder in Kooperation mit dem Sozialverband VdK Baden-Württemberg diese besondere Freizeit ausrichtet: gGFiS, Kontaktperson Lisa-Marie Gay, Schönbornstraße 10, 76698 Ubstadt-Weiher, info@ggfis.de. Das Wochenende kostet inklusive Übernachtung, Vollverpflegung und Programm pro teilnehmendes VdK-Mitglied 50 Euro. Bei Begleitung von Minderjährigen durch einen Elternteil zahlt dieser 95 Euro. Jede weitere erwachsene Begleitperson hat 160 Euro zu entrichten, ein teilnehmendes Geschwisterkind oder ein junges Nichtmitglied 70 Euro. Die An- und Abreise erfolgt in Eigenregie. Pflegerische Tätigkeiten können nicht durch das Trainerteam vor Ort übernommen werden. Dies müsste im Bedarfsfall die eigene Begleitperson erledigen.

02.April 2024
15 Jahre Behindertenrechtskonvention

Am 24. Februar 2009 ratifizierte Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), am 26. März 2009, mithin vor 15 Jahren, trat die UN-BRK in der Bundesrepublik in Kraft. Dort ist sie seither geltendes Recht und muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden. Hintergrund der „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ war die weltweite Erfahrung, dass Behinderte nicht ausreichend vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt werden. Die verbindliche Konvention enthält Prinzipien wie Nicht-Diskriminierung, Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Inklusion. Die bereits anerkannten allgemeinen Menschenrechte aus anderen UN-Übereinkommen werden für die Situation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Angestrebt wird eine gleichberechtigte Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen. „Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, auf bestehende Barrieren hinzuweisen und auf deren Beseitigung zu drängen“, betont der Sozialverband VdK in der März-2024-VdK-Zeitung. Er führte in den Jahren 2016/2017 die bundesweite Kampagne „Weg mit den Barrieren!“ durch. Vom zuständigen UN-Fachausschuss wurde Deutschland 2023 zum zweiten Mal geprüft. Der Abschlussbericht mahnte dann unter anderem die Beseitigung von Barrieren im Gesundheitswesen, zum Beispiel in Arztpraxen, an. Barrieren schränkten die freie Arztwahl von Menschen mit Behinderung massiv ein, so auch VdK-Präsidentin Verena Bentele.

02.April 2024
Louis Braille Festival vom 3. bis 5. Mai in Stuttgart

„Auf nach Stuttgart!“ heißt es Anfang Mai. Die Stiftung Nikolauspflege veranstaltet zusammen mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und dem Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V. (BSVW) das Louis Braille Festival. Es gilt als das größte Festival seiner Art in Europa und findet erstmalig im süddeutschen Raum statt. Schirmherr ist Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Von Freitag, 3. Mai, 14 Uhr, bis Sonntag, 5. Mai, 14 Uhr, wird auf dem Festivalgelände rund um Berliner Platz, Liederhalle und Hotel Maritim ein buntes Programm mit Musik, Infoständen, Kultur und Unterhaltung, Workshops und Mitmach-Aktionen geboten. Menschen mit und ohne Sehbeeinträchtigung wollen das Programm gemeinsam gestalten, mit Unterstützung von Stuttgarter Institutionen. „Das inklusive Fest richtet sich an Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen, an Kinder, Jugendliche, Erwachsene und an alle Interessierte“, schreibt die Nikolauspflege Stuttgart, die ein Festivalbüro betreibt. Der Eintritt ist frei. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.dbsv-festival.de im Internet.

02.April 2024
DRV ruft Frauen zur Planung der Altersvorsorge auf

Frauen erhalten im Schnitt über ein Viertel weniger gesetzliche Rente als Männer. 2022 lag die durchschnittliche Bruttoaltersrente nach 35 Versicherungsjahren in Baden-Württemberg für Frauen bei 1.293 Euro (Männer 1.830 Euro). Diese Zahlen nannte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) und betonte: „Aber immer noch erreicht nur ein Drittel der Frauen die 35 Versicherungsjahre oder mehr.“ Für die DRV BW liegen die Gründe auf der Hand: „Oft unterbrechen oder reduzieren sie ihre Erwerbstätigkeit für die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.“ Viele Arbeitnehmerinnen verdienten zudem weniger als ihre männlichen Kollegen und steckten häufig in der „Teilzeitfalle“ fest. Daher seien die Beiträge der Frauen in die gesetzliche Rentenversicherung und folglich ihre Rente geringer. Zum Weltfrauentag am 8. März 2024 empfahl die DRV BW Frauen aller Altersklassen, sich jetzt um die Planung ihrer Altersvorsorge zu kümmern. Hierbei verwies sie auf ihre Beratungsstellen in den Regionen sowie ihre spezielle Themenseite im Internet www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen.

27.Februar 2024
Erfolgreichste VdK-Neumitgliederwerber in 2023

Die erfolgreichsten VdK-Mitgliederwerber in 2023 waren wie 2022 der Kreisverband Bruchsal und sein Vorsitzender Reinhold Gsell. Gemeinsam konnte man 201 Neumitglieder für den Sozialverband VdK Baden-Württemberg gewinnen. Den zweiten Platz belegt erneut der Kreisverband Pforzheim, der seit Oktober 2023 von Ursula Hutmacher geleitet wird, davor zwölf Jahre lang von Ingrid Benda. Gemeinsam konnte man 85 Frauen und Männer zum VdK-Beitritt bewegen. Auf dem Podest der drei besten Mitgliederwerber zurück sind der Kreisverband Lahr und sein Vorstand Roland Hailer mit 57 Neumitgliedern. Platz drei nur knapp verfehlt haben Werner Seeger und sein Kreisverband Mergentheim mit 54 Neuen. Die Geehrten betonen, wie wichtig die persönliche Mitgliederbetreuungs- und Beratungsarbeit ist. Alle vier erfolgreichen Kreisverbände können eine umfangreiche örtliche Sprechstundentätigkeit mit sozialrechtlicher Basisberatung vorweisen. Außerdem werden in diesen und in den weiteren gut 1.100 VdK-Kreis- und Ortsverbänden im Südwesten Geselligkeit und menschliches Miteinander großgeschrieben und regelmäßig Infoveranstaltungen, Stammtische, Feiern sowie Ausflüge durchgeführt.

27.Februar 2024
Erfolgreicher VdK-Sozialrechtsschutz – 2023 über 18 Millionen Euro erstritten

Seit Anbeginn vor fast 80 Jahren gehört der Sozialrechtsschutz zu den Kernaufgaben und wesentlichen Mitgliederserviceleistungen des Sozialverbands VdK. 2023 gab es einen neuen Rekord an sozialrechtlichen Beratungen in Baden-Württemberg – über 68.000. Dabei wurden 12.200 Widersprüche und Klagen durch die VdK-Juristen eingereicht sowie Berufungen eingelegt. Die vom VdK eingelegten Rechtsmittel richteten sich beispielsweise gegen Bescheide der Landratsämter in Sachen Schwerbehindertenanerkennung, gegen Rentenbescheide, gegen abgelehnte Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen oder auch gegen Entscheidungen der Pflegeversicherungen. Dabei erstritten die 68 hauptamtlichen VdK-Juristen im Südwesten letztes Jahr 18.440.389 Millionen Euro an Nachzahlungen für die Sozialrechtsschutz begehrenden Mitglieder – ein weiterer Höchstwert. Ebenso gab es einen Höchststand bei den VdK-Mitgliederzahlen in Baden-Württemberg. In 2023 kamen weitere 8.400 Männer und Frauen dazu. Dem VdK-Landesverband gehören erstmals in seiner Geschichte über 260.000 Menschen an.

27.Februar 2024
Entlastung bei Zuzahlung zu Arzneimitteln

An den Kosten für Arzneimittel beteiligen sich gesetzlich Versicherte mit einem Eigenanteil. Sie zahlen in der Regel für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises, jedoch höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Bislang mussten Versicherte, wenn die gewünschte Packungsgröße nicht lieferbar war und sie mehrere Packungen in der Apotheke erhielten, auf jede Packung eine Zuzahlung leisten. Seit dem 1. Februar 2024 zahlen Patientinnen und Patienten in diesen Fällen nicht mehr doppelt. Grund dafür ist eine Änderung von Paragraf 61 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) durch das Lieferengpassgesetz. „Wenn das Arzneimittel nicht in der verordneten Größe verfügbar ist, wird die Zuzahlung nur noch einmal fällig und zwar auf die verordnete Packungsgröße“, informiert die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Ersetzt beispielsweise die Apotheke eine Packung zu 100 Stück durch zwei Packungen à 50 Stück, ist die Zuzahlung nur für die Packung zu 100 Stück zu zahlen. Entsprechendes gilt für Teilmengenabgaben.

27.Februar 2024
VdK auf Regio Lörrach und IBO Friedrichshafen präsent

Seit Jahrzehnten beschickt der Sozialverband VdK im Südwesten sowohl Verbraucher- als auch Fachmessen. Fest im VdK-Terminkalender verankert sind die Frühjahrsmessen Regio Lörrach (www.messe-loerrach.de) und IBO Friedrichshafen (www.ibo-messe.de). Dort ist der VdK auch im Jahr 2024 präsent und steht mit seinen Standteams interessierten und ratsuchenden Menschen Rede und Antwort. Los geht es am Samstag, 9. März, in Lörrach. Die beliebte Verbrauchermesse aus dem Dreiländereck wird wieder vom VdK-Kreisverband Lörrach, vom Vorstand um Manfred Merstetter und Team, beschickt. Am Stand mit dabei ist das VdK-Glücksrad. Die Regio-Messe dauert bis Sonntag, 17. März. Die IBO Friedrichshafen öffnet am Mittwoch, 20. März, ihre Tore und dauert bis einschließlich Sonntag, 24. März 2024. Im 75. IBO-Jahr lautet dort das Motto: „Lasst euch überraschen!“ Das gilt auch für den VdK-Stand in Halle A4, Standplatz 304.

24.Januar 2024
Hoher Eigenanteil in Pflegeheimen im Südwesten

Pflege ist in Baden-Württemberg besonders teuer und der Eigenanteil steigt weiter – in 2024 um 134 Euro auf 2.907 Euro monatlich im ersten Jahr, so eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen. „Bundesweit liegt der Eigenanteil im Schnitt bei 2.576 Euro“, vergleicht der VdK Baden-Württemberg. Der fast 260.000 Mitglieder starke Sozialverband im Lande verweist auf die rund 92.000 Menschen, die im Südwesten im Pflegeheim leben. Von ihnen seien 26.475 Menschen (Statistisches Bundesamt/ Stand 31.12.2022) auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie den hohen Eigenanteil zur Pflege nicht aufbringen könnten. Der Sozialverband VdK setzt sich daher seit Langem in Bund und Land dafür ein, die Betroffenen finanziell zu entlasten. Mit Blick auf die im Schnitt 458 Euro Investitionskosten, die Pflegeheimbewohner in Baden-Württemberg aufbringen müssen, verweist der VdK-Landesverband auf das Elfte Sozialgesetzbuch, das die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verlangt. Fakt sei aber der Ausstieg des Landes aus der öffentlichen Förderung von stationären

24.Januar 2024
VdK-Zeitung auch digital

Zeitungen und Zeitschriften umweltfreundlich am PC, Tablet oder auf dem Smartphone zu lesen, wird in Deutschland immer alltäglicher. Seit November 2023 erscheint auch die VdK-Zeitung, die Mitgliederzeitung des Sozialverbands VdK Deutschland, in digitaler Version und zehnmal im Jahr. (Für die Monate Dezember/Januar und Juli/August gibt es Doppelausgaben.) Seitdem können alle interessierten Mitglieder diese E-Zeitung im gewohnten Layout, barrierefrei und passgenau für den jeweiligen eigenen VdK-Landesverband, beispielsweise Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen-Thüringen oder Bayern, lesen. Auch Zoom- und Vorlesefunktion gibt es. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung erhalten Interessierte unter www.vdk.de/abo-ezeitung im Internet. Dort werden auch Fragen zur E-Zeitung beantwortet. Außerdem veranschaulicht ein Video Bedienhinweise zur neuen VdK-E-Zeitung.

24.Januar 2024
Rentenversicherungsbeitrag in 2024 konstant

Auch in 2024 bleibt der Rentenversicherungsbeitrag bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Der Beitrag sei das siebte Jahr in Folge konstant, gab die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) unlängst bekannt. Hingegen stieg die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro. „Rentenversicherungsbeiträge müssen lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze geleistet werden“, stellte die DRV BW klar. Wer jedoch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss monatlich einen um 3,35 Euro höheren Mindestbeitrag leisten – dieses Jahr 100,07 Euro im Monat, statt vorher 96,72 Euro. „Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 1.404,30 Euro“, so eine weitere Info der DRV BW. Der gesetzliche Rentenversicherungsträger wies noch darauf hin, dass der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbstständige und Handwerker monatlich 657,51 Euro beträgt. Das Entrichten des halben Regelbeitrags sei jedoch für selbstständige Existenzgründer möglich. Wegen der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobber auf 538 Euro pro Monat. Diese Anhebung seit Jahresbeginn führt zugleich dazu, dass sich die Untergrenze für Midi-Jobber entsprechend erhöht. Als Midi-Jobber gelten alle, die monatlich zwischen 538,01 und 2000 Euro verdienen. „Sie zahlen reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass sich dadurch ihre Rentenansprüche vermindern“, so die DRV BW abschließend.

24.Januar 2024
14. Sozialgesetzbuch bündelt soziale Entschädigungen

1950 wurde der Sozialverband VdK Deutschland als Dachverband gegründet. In jenem Jahr trat auch das Bundesversorgungsgesetz (BVG) in Kraft, für das sich der VdK stark gemacht hatte. Das BVG regelte in Deutschland bis Ende Dezember 2023 die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkriegs. Und durch die entsprechende Anwendung der BVG-Leistungsvorschriften bei anderen Personenschäden war es dann zur zentralen Vorschrift des sozialen Entschädigungsrechts geworden. In der VdK-Anfangszeit prägte das BVG die alltägliche Beratungsarbeit des damaligen Kriegsopferverbands VdK.
Zum 1. Januar 2024 wurde das Bundesversorgungsgesetz nun ins neue Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) übergeführt. Es bündelt das Recht der sozialen Entschädigung und regelt manches neu. Durch einheitliche Bestimmungen und eine klare Struktur sollen die Leistungen für Betroffene transparenter werden. Das SGB XIV regelt die Ansprüche von Menschen, die durch bestimmte Ereignisse unmittelbar oder mittelbar eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. Hauptzielgruppe des 14. Sozialgesetzbuchs sind Opfer von körperlichen und psychischen Gewalttaten, Missbrauch, vorsätzlichen Vergiftungen, von Folgen beider Weltkriege, außerdem Betroffene von Nebenwirkungen von Schutzimpfungen sowie die Hinterbliebenen dieser Personen.

12.Dezember 2023
VdK-Präsidentin Bentele führt DBR-Sprecherinnenrat

Im Jahr 2024 führt VdK-Präsidentin Verena Bentele den Sprecherinnenrat des Deutschen Behindertenrats (DBR). Der DBR ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände, Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Turnusgemäß hat der Sozialverband VdK Deutschland e.V. im Dezember 2023 den Vorsitz im DBR-Sprecherinnenrat übernommen. In der bisherigen Amtsperiode stand Professor Sigrid Arnade von Weibernetz e.V. dem Gremium vor.
Verena Bentele, die vom Bodensee stammt, gehörte bereits als Mitglied dem DBR-Sprecherinnenrat an – ebenso wie Michaela Engelmeier, Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), und Hannelore Loskill, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen e.V. Bentele wirkte vor ihrer VdK-Führungsarbeit als Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. Die heute 41-Jährige war als blinde Biathletin und Skilangläuferin vielfache Paralympicssiegerin und Goldmedaillengewinnerin bei Weltmeisterschaften und weiteren Championaten.

12.Dezember 2023
Neuer VdK-Film „Fünf von uns“

„Fünf bewegende filmische Einblicke, fünf Mutmacher für soziale Gerechtigkeit und fünf Geschichten von uns“, so beschreibt der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. seinen neuen Film. Darin gewähren die fünf Mitglieder Brigitte, Noah, Benjamin, Tino und Andrea sehr persönliche Einblicke in ihre Lebenssituation. Und sie schildern, was sie einst zum Beitritt in den Sozialverband VdK bewogen hat. Dabei kommen auch Aspekte des ehrenamtlichen VdK-Engagements zur Sprache. Außerdem werden Pflege, Schwerbehinderung und chronische Erkrankung thematisiert.
Zum neuen VdK-Kurzfilm kommt man über die Internetseite www.fuenfvonuns.de oder über die Landesverbandshomepage (www.vdk-bw.de) sowie über den YouTube-Kanal des VdK Baden-Württemberg. Des Weiteren enthält die aktuelle Doppelausgabe der Mitgliederzeitung „VdK-Zeitung“ den QR-Code zum direkten Filmerlebnis.

12.Dezember 2023
Erste Kopie der Krankenakte kostenfrei

Nach Paragraf 630g BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haben Patienten das Recht, ihre Behandlungsunterlagen einzusehen und eine Kopie gegen Kostenerstattung zu bekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich entschieden, dass die erste Kopie der Unterlagen kostenlos sein muss (Urteil vom 26.10.2023, Az. C-307/22). Dies ergebe sich aus dem Auskunftsrecht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), so die höchsten europäischen Richter. „Der Anspruch der Patientinnen und Patienten erstreckt sich laut EuGH auf sämtliche Dokumente in der Patientenakte, die zum Verständnis der personenbezogenen Daten erforderlich sind, wie etwa Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen. Dies gilt aber nur für die erste Kopie. Die Kosten für jede weitere Kopie dürfen weiterhin in Rechnung gestellt werden“, erklärt dazu die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart. Weitere Informationen zu dieser Beratungsstelle des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V. finden sich unter www.vdk.de/patienten-wohnberatung-bw im Internet.

11.November 2023
Thema Kontenklärung – Versicherungsverlauf der Rente

Die gesetzliche Rente berechnet sich nach dem Verdienst. Rentenpunkte gibt es aber auch für die Kindererziehung. Damit alles berücksichtigt wird, braucht die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in der Regel noch Informationen. „Mit der sogenannten Kontenklärung können Lücken oder Fehler im Rentenverlauf korrigiert werden“, informierte kürzlich die DRV Baden-Württemberg. Denn das Versicherungskonto enthält die Zeiten, die für die Rente wichtig sind – also neben Beitragszeiten noch Schulzeiten, Arbeitslosigkeits- und Krankheitszeiten sowie Kindererziehungszeiten. Doch nicht alle diese Zeiten liegen der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch vor. Die DRV verweist auf die Kontenklärung, mit der Versicherte alle rentenrelevanten Stationen nachweisen könnten. Jeder könne selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen – am schnellsten über die Online-Services unter www.deutsche-rentenversicherung.de/online-services. Hilfe gibt es bei der Gratis-Hotline 0800 1000 48024 der Deutschen Rentenversicherung, zudem vor Ort in DRV-Regionalzentren oder -Außenstellen. Ebenso nehmen die Ortsbehörden der Gemeinden Anträge auf Kontenklärung auf und leiten diese weiter.

11.November 2023
Sehbehindertenfreundliche Pflegeheime prämiert

Der GERAS-Preis 2023 der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist im Herbst an drei Pflegeeinrichtungen verliehen worden, die sich in vorbildlicher Weise auf Menschen mit Seheinschränkungen einstellen. Mit dem Preis werden seit 2016 Menschen und Initiativen gewürdigt, die dazu beitragen, das Leben in Alten- und Pflegeheimen lebenswerter zu machen. Preisstifterin ist die 2019 verstorbene Dr. Trude-Lotte Steinberg-Krupp, die sich über Jahrzehnte für die Rechte von Heimbewohnern einsetzte. Gewinner 2023 ist das Haus „Wohnen am Schlossanger" bei München. Es beeindruckte die Jury mit einem vielfältigen Maßnahmenpaket wie baulichen und gestalterischen Veränderungen sowie der Sensibilisierung und Schulung des gesamten Personals. Zudem erfolgen regelmäßige Besuche von Augen- und HNO-Ärzten sowie Hörakustikern. Denn für Sehbehinderte ist gutes Hören besonders wichtig. Das Heim Schlossblick Rochsburg in Sachsen wurde prämiert, weil es dort taktile Zimmerbeschriftung, ein Sprachinfosystem und umfassende Personalschulung zum Umgang mit sehbeeinträchtigten Bewohnern gibt. Das Saarbrücker Altenwohnstift überzeugte vor allem mit seinen baulichen, räumlichen und gestalterischen Anpassungen sowie der regelmäßigen Weiterbildung der Pflege- und Betreuungskräfte plus den Beschäftigten der Hauswirtschaft.
In der BAGSO sind über 120 Vereine und Verbände, die von älteren Menschen getragen werden oder sich für die Belange Älterer engagieren, auch der Sozialverband VdK gehört dazu. Die BAGSO setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein.

24,Oktober 2023
Weiße Liste empfiehlt Kliniken

Die Weiße Liste (www.weisse-liste.de) hilft dabei, die passende Klinik für eine bestimmte Behandlung zu finden. Dabei greift sie auf öffentlich verfügbare Daten zur Qualität von Krankenhäusern zurück. Das Portal gibt nun auch Auskunft darüber, welche Krankenhäuser für eine bestimmte Behandlung empfehlenswert sind. Dafür wird aus den Qualitätsaspekten Behandlungsqualität, Eignung, Patientensicherheit und Hygiene sowie der Weiterempfehlung ein Gesamtwert berechnet. Die Kliniken werden je nach Abschneiden in die Gruppen überdurchschnittliche, durchschnittliche und unterdurchschnittliche Qualität eingeteilt. Von den Häusern mit überdurchschnittlicher Qualität (drei Sterne) werden besonders empfehlenswerte Kliniken zusätzlich gekennzeichnet, wenn sie weitere Voraussetzungen erfüllen. Empfehlungen nimmt die Krankenhaussuche aktuell für drei häufig vorkommende medizinische Eingriffe vor: Brustkrebs-OPs sowie das Einsetzen künstlicher Hüft- und Kniegelenke. Eine schlechte Bewertung für eine bestimmte Behandlung bedeute laut Weißer Liste aber nicht, dass das betreffende Krankenhaus zugleich für andere Behandlungsanlässe oder insgesamt ungeeignet sei.

24.Oktober 2023
Zahl der Neu-Rentner im Südwesten gestiegen

Die Zahl der neuen Rentnerinnen und Rentner ist in Baden-Württemberg weiter gestiegen: „Mit 175.845 waren es im Jahr 2022 genau 3.508 Personen mehr als im Vorjahr“, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. 112.142 der neuen Ruheständler bekamen laut DRV eine Altersrente, 16.698 eine Rente wegen Erwerbsminderung und 47.005 Personen eine Hinterbliebenenrente. Bei den neuen Altersrenten habe der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag bei 1.124,06 Euro gelegen. Ende Dezember 2022 lebten in Baden-Württemberg insgesamt 2.915.611 Personen, die von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg eine gesetzliche Rente bezogen.

24.Oktober 2023
Kryokonservierung von Eierstockgewebe ist Kassenleistung

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde 2019 ein neuer Leistungsanspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe, also Eierstock- oder Hodengewebe, im Falle keimzellschädigender Therapien eingeführt. Bei einer Kryokonservierung werden Keimzellen oder -gewebe entnommen und durch Einfrieren in flüssigem Stickstoff über lange Zeit aufbewahrt. So wird schwerkranken Menschen ermöglicht, nach einer keimzellschädigenden Behandlung, beispielsweise bei Krebs, Kinder zu bekommen. Zu keimzellschädigenden Behandlungen zählen zum Beispiel die operative Entfernung von Keimdrüsen oder auch Chemo- sowie Strahlentherapie. Seit Juli 2023 gibt es nun eine Abrechnungsziffer für die Kryokonservierung von Eierstockgewebe. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in begründeten Fällen die Kosten. Der Anspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe besteht für Frauen bis zur Vollendung des 40., bei männlichen Versicherten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs.

24.Oktober 2023
REHADAT-Broschüre zu Long COVID

Die Reihe REHADAT-Wissen hat eine neue Ausgabe zum Thema Berufliche Teilhabe von Menschen mit Long COVID herausgebracht. Die Online-Broschüre mit dem Titel „Von wegen nur ein Schnupfen!“ erklärt, wie Long COVID-Betroffene am Arbeitsleben teilhaben können. Es gibt praktische Tipps zur beruflichen Wiedereingliederung und zur Arbeitsgestaltung. Interviews und Statements ermöglichen konkrete Einblicke in den Arbeitsalltag Betroffener. Ebenso wird über das Krankheitsbild informiert. Bei Long COVID geht es um die Spät- oder Langzeitfolgen nach einer Coronainfektion, wie beispielsweise Erschöpfung, Gedächtnisprobleme oder Schmerzen. Laut REHADAT gilt dies für mindestens zehn Prozent der Infizierten.
Der Leitfaden „Von wegen nur ein Schnupfen!“ ist kostenlos und barrierefrei unter www.rehadat-wissen.de/ausgaben/12-long-covid abrufbar. REHADAT ist ein zentrales, unabhängiges und langjähriges Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln mit inzwischen 14 Portalen, vielen Publikationen, Apps und Seminaren rund um berufliche Teilhabe und Inklusion.

14.September 2023
Mehr als 260.000 VdK-Mitglieder im Südwesten

Im Spätsommer 2023 konnte der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. einen Rekordmitgliederstand bekanntgeben. Mehr als 260.000 Menschen gehören dem VdK im Südwesten an, mittlerweile sind es bereits 262.000 Personen und bundesweit 2,2 Millionen. In seiner bereits 78-jährigen VdK-Geschichte war der frühere historische Höchststand am 31. Dezember 1957 mit 250.209 Personen erreicht worden – damals überwiegend Kriegsbeschädigte sowie Kriegswitwen und -waisen. Mit der Erweiterung seines Aufgabengebiets und der Ausdehnung seiner Mitgliederzielgruppen insbesondere in den vergangenen drei Jahrzehnten kamen vor allem auch Rentnerinnen und Rentner, Patienten und Sozialversicherte, Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Grundsicherungsempfänger und andere arme Menschen, aber auch an ehrenamtlicher Arbeit Interessierte zum Sozialverband VdK. Diesen allen kann der gemeinnützige Verein etliche Mitgliederserviceleistungen, sozialpolitische Interessenvertretung und viel geselliges Vereinsleben mit Treffen und Veranstaltungen bieten. Eine große Rolle spielt der Sozialrechtsschutz durch alle Instanzen. Hierfür hält der VdK allein in Baden-Württemberg 65 hauptamtliche Juristinnen und Juristen vor, die die Mitglieder beraten und in Verfahren vertreten.

14. September 2023
Anspruch auf Pflegezeit

Das Pflegezeitgesetz von 2015 soll Beschäftigten ermöglichen, Job und Pflege besser miteinander zu vereinbaren. Bei einem akuten Pflegefall können sich Angehörige kurzfristig von der Arbeit freistellen lassen. Sie haben das Recht, sich bis zu zehn Tage bezahlt freizunehmen, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn plötzlich ein Pflegefall eintritt. Das Recht auf Freistellung gilt gegenüber allen Arbeitgebern und ist unabhängig von der Größe des Unternehmens. Als „nahe Angehörige“ gelten nicht nur Eltern, Großeltern und Ehepartner, sondern auch nichteheliche Lebenspartner, Schwager, die Stief- und die Schwiegereltern. Besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, kann bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Die voraussichtliche Pflegebedürftigkeit des Angehörigen wird mit ärztlichem Attest nachgewiesen. Ab 2024 kann die Freistellung jährlich beantragt werden.
Bei Streit mit Kranken- und Pflegekassen oder anderen sozialrechtlichen Streitfällen können VdK-Mitglieder Sozialrechtsschutz erhalten.

14. September 2023
Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK Deutschland und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen (Az.: 1 BvR 847/23). Sie richtete sich gegen die Ungleichbehandlung bei den Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten). Von dieser Ungleichbehandlung sind EM-Rentner betroffen, die diese Rente bis zum 31. Dezember 2018 beantragen mussten. Das sind mehr als 1,8 Millionen Menschen. Auch in Zukunft werden diese Personen, deren EM-Rentenbezug zwischen 2001 und 2018 begann, weniger Rente erhalten als Neurentner, die erst seit 2019 ihre EM-Rente beziehen. Diese Neurentner behandelt die Rentenversicherung so, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Gegen die Stichtagsregelung 31. Dezember 2018 hatten VdK und SoVD ein Musterstreitverfahren durch alle Instanzen bis zum BVerfG geführt. Dort war die Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Stuttgart, 16. August 2023
Über 260.000 Mitglieder in Baden-Württemberg

VdK-Landesverband erreicht historischen Meilenstein – bereits 4,2 Prozent mehr Mitglieder als im Vorjahr.
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. verzeichnet das größte Mitgliederwachstum seit den 1990er Jahren. Dabei überschritt der Landesverband erstmals in seiner Geschichte die Mitgliedermarke von 260.000. Innerhalb von zehn Jahren ist der VdK Baden-Württemberg damit um über 46.000 Mitglieder gewachsen. Bereits im ersten Halbjahr erfasste die Mitgliederverwaltung weit über 10.000 Neuaufnahmen.
„Es freut mich sehr, dass der Sozialverband VdK in Baden-Württemberg weiterwächst und immer mehr Menschen uns vertrauen“, so Hans-Josef Hotz. Der VdK-Landesverbandsvorsitzende gibt jedoch auch zu bedenken: „In einer Zeit, in der viele Menschen unsere Hilfe benötigen, müssen wir besonders wachsam sein. Bürokratische Hürden und rechtliche Veränderungen erschweren das Verständnis im Sozialrecht. Uns alle fordern zudem der Krieg in der Ukraine, die anhaltende starke Inflation aber auch die geplanten Einsparungen im Sozialbereich im Besonderen heraus. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltsdebatten, die einen massiven Abbau der Sozialausgaben vorsehen, müssen wir uns alle mehr denn je entschieden für einen gerechten Sozialstaat einsetzen und diesen verteidigen! Denn nur gemeinsam können wir diese gesellschaftlichen Herausforderungen bewältigen.“
Als Grund für den historischen Höchststand sieht der VdK-Landesverbandsvorsitzende die vielfältigen Dienstleistungen, wie die Beratung und Vertretung im Sozialrecht, Unterstützung in sozialen Angelegenheiten und die Förderung gesellschaftlicher Teilhabe. Das breite Themenspektrum rund um Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit und Armut spricht Menschen aller Generationen an. „Jedes Mitglied, das unsere Hilfe benötigt, stärkt unsere Entschlossenheit, für soziale Gerechtigkeit einzustehen“, so Hotz.
Der persönliche Dank des VdK-Landesverbandsvorsitzenden gilt den 200 haupt- und 9.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ganz Baden-Württemberg. Hotz betont: „Ihrem unermüdlichen Einsatz ist dieses stabile Wachstum zu verdanken. Jeden Tag aufs Neue unterstützen sie unsere VdK-Mitglieder mit ihrem Engagement, ihrer Fachkenntnis und ihrer Hingabe.“
Der VdK-Landesverband verfügt in Baden-Württemberg über 34 VdK-Beratungsstellen für Sozialrecht. Mit 52 Kreisgeschäftsstellen und über 1.000 Ortsverbänden ist zudem ein engmaschiges Netz ehrenamtlicher Anlaufstellen für Ratsuchende vorhanden.

Hans-Josef Hotz

Hans-Josef Hotz© VdK

10.Auguat 2023
Leichterer Austausch von Arzneimitteln – Neues zu Kinderarznei

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Lieferengpässen bei Medikamenten. „Seit dem 1. August 2023 dürfen Apotheken verordnete Arzneimittel bei Nichtverfügbarkeit gegen ein verfügbares wirkstoffgleiches Arzneimittel austauschen“, informiert die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Grundlage ist das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG). Die Regeln, die den Austausch erleichtern, gelten, wenn das abzugebende Arzneimittel nicht innerhalb einer angemessenen Zeit beschafft werden kann. „Dazu muss die Apotheke zwei unterschiedliche Verfügbarkeitsanfragen bei Arzneimittelgroßhändlern stellen. Wird die Apotheke nur von einem Großhändler beliefert, reicht eine Anfrage“, so die VdK-Patientenberatung. Neu ist auch, dass es für Kinderarznei keine Rabattverträge mehr gibt. Ebenso wenig gibt es für Kindermedikamente neue Festbeträge, sprich maximale Beträge, die die gesetzlichen Krankenkassen zahlen. Zudem muss der Großhandel für Kinderarzneimittel eine Liefermenge für vier Wochen vorrätig halten.

10.Auguat 2023
BAGSO fordert gesetzliche Verankerung der Suizidprävention

Der Seniorendachverband BAGSO, dem auch der Sozialverband VdK angehört, fordert die gesetzliche Verankerung der Suizidprävention noch in dieser Legislaturperiode. Hilfe zur Unterstützung in suizidalen Krisen müsse leichter zugänglich sein. Es brauche ein Schutzkonzept für Menschen mit Suizidgedanken. Dies müsse den Aus- und Aufbau regionaler und überregionaler suizidpräventiver Angebote umfassen. Auch müsse es eine bundesweit einheitliche Telefonnummer sowie Internetseite geben. Für Risikogruppen sowie für junge und ältere Menschen müsse man laut BAGSO spezielle präventive Angebote schaffen. Ebenso sei eine intensive gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Wert und der Würde des Lebens, auch in Grenzsituationen des Alters, erforderlich. Der BAGSO-Dachverband hatte bereits letzten Sommer auf das erhöhte Suizidrisiko im fortgeschrittenen Lebensalter hingewiesen.

10.August 2023
Keine Diskriminierung mehr bei Blutspenden

Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes vom März 2023 wurden die Höchstaltersgrenzen für eine Blut- oder Plasmaspende aufgehoben. Ärzte sollen individuell beurteilen, ob eine Spende möglich ist. Je nach Region durften Erstspender bis zur Gesetzesänderung im Frühjahr nur etwa 65 Jahre alt sein. Für Wiederholungsspender lag die Altersgrenze meist bei 70 bis 75. Das Alter soll fortan keine Rolle mehr spielen. Entscheidend ist die individuelle Spendetauglichkeit. Auch dürfen Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht mehr pauschal von der Blutspende ausgeschlossen werden. „Für eine solche Diskriminierung gibt es keinen wissenschaftlichen Grund“, betont die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Allerdings bleibt eine Rückstellung von Spendern wegen des „individuellen Sexualverhaltens“ im Rahmen der Risikobewertung weiterhin möglich. Die Bundesärztekammer soll nun bis Oktober 2023 die Spenderauswahlkriterien in der Richtlinie Hämotherapie überarbeiten. Diese regelt auf der Grundlage des Transfusionsgesetzes die Kriterien, aufgrund derer Menschen entweder ganz von der Blutspende ausgeschlossen werden dürfen oder erst nach einer Wartefrist Blut spenden können.

10.August 2023
Wieder KfW-Zuschuss zur Barriere-Reduzierung verfügbar

Ab sofort kann wieder für Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung bei Wohngebäuden ein Zuschuss (455-B) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Die KfW ist übers Internet unter www.kfw.de erreichbar. Eine Antragstellung ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind. „Dabei spielt das Alter des Antragstellers keine Rolle“, betont die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen – und zwar als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss – wurden von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert. Bei Einzelmaßnahmen gibt es als Zuschuss zehn Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 2.500 Euro. „Wichtig ist“, so die Stuttgarter VdK Patienten- und Wohnberatung, „dass man nur dann einen Antrag stellen kann, wenn man noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen hat. Der Antrag bei der KfW ist also unbedingt vor Baubeginn zu stellen“.

02.Juli 2023
Viele Delegierte aus Südwesten auf VdK-Bundesverbandstag

21 Delegierte aus dem Südwesten und sechs weitere Personen vertraten unlängst den
VdK Baden-Württemberg auf dem 19. Bundesverbandstag des Sozialverbands VdK in
Berlin. Dort waren rund 200 Delegierte aus 13 Landesverbänden präsent. Wie vielfach
berichtet, wurde VdK-Präsidentin Verena Bentele, die aus der Bodenseeregion
stammt, einstimmig wiedergewählt. Die 41-Jährige amtiert seit 2018. In ihrer
bisherigen Amtszeit erhöhte sich die VdK-Mitgliederzahl auf fast 2,2 Millionen
Menschen. In Baden-Württemberg gehören rund 255.000 Frauen und Männer jeden
Alters dem VdK an. Der Landesverband wird seit 2020 von Hans-Josef Hotz (67)
geführt. Bentele, Hotz und ihre unzähligen ehren- und hauptamtlichen Mitstreiterinnen
und Mitstreiter in Bund und Land, vertreten die sozialpolitischen Interessen dieser und
weiterer Menschen gegenüber Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Zugleich bietet
der Sozialverband VdK seinen Mitgliedern umfangreiche Serviceleistungen, wie
professionellen Sozialrechtsschutz durch alle Instanzen. Dafür stehen allein in BadenWürttemberg 65 hauptamtliche VdK-Juristinnen und -Juristen in 35 Servicestellen des
Sozialverbands in allen Landesteilen zur Verfügung.

02.Juli 2023
Erstattungsansprüche gegenüber Pflegekasse erlöschen nicht mit Tod

Erben können bei der Pflegekasse Kostenerstattungsansprüche innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod ihres pflegebedürftigen Angehörigen geltend machen. Das
sieht eine wenig beachtete Gesetzesänderung im Rahmen des Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (GVWG) vor, das bereits seit
Juli 2021 in Kraft ist. In Frage kommt dies für Leistungen und Kosten wie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die Kosten für eine Verhinderungspflege,
Kosten für Entlastungsleistungen, beispielsweise die Tagespflege, oder auch die Kosten für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, wie eine barrierefreie Dusche.
„Wichtig ist, dass die Leistungen vor dem Tod der pflegebedürftigen Person erbracht wurden“, betonte unlängst die Stuttgarter VdK Patienten- und Wohnberatung und gab
den Tipp: „Stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung, wenn zum Beispiel Verhinderungspflege in Anspruch genommen oder die Wohnung pflegegerecht
umgebaut wurde, die Rechnungen aber erst nach dem Tod Ihres Angehörigen bei der Pflegekasse eingereicht werden können.

02.Juli 2023
Vorsicht bei Absagen der Kasse per Telefon

„Er kann durchaus vorkommen, dass Krankenkassen ihre Versicherten anrufen, um ihnen die Entscheidung zu einer beantragten Leistung mündlich mitzuteilen“,
informierte unlängst die VdK-Zeitung die Mitglieder des Sozialverbands. Durch solche unangekündigten Anrufe fühlten sich die meisten Menschen überrumpelt, vor allem,
wenn es sich um die Ablehnung einer Leistung handle, so die Mitgliederzeitung. „Doch auch wenn Versicherte davon ausgehen, dass sie in der Regel einen schriftlichen
Bescheid erhalten, ist dieses Vorgehen rechtens“, stellte die VdK-Zeitung klar und gab den Tipp, sich Entscheidungen der Kasse stets schriftlich geben zu lassen. Denn ohne
schriftlichen Bescheid werde es schwieriger die Entscheidung der Krankenkassenachzuvollziehen. Zudem muss der schriftliche Bescheid immer mit einer Begründung
versehen sein und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, in der die Rechtsmittel und die Frist genannt sind. Weiterer Tipp: VdK-Mitglieder können sich bei Streitfällen mit
gesetzlichen Krankenversicherungen oder bei anderen sozialrechtlichen Streitigkeiten von den hauptamtlichen VdK-Juristen beraten und juristisch vertreten lassen. Die
Geschäftsstellen dieser VdK-Experten finden sich auf den Internetseiten des Landesverbands unter www.vdk-bw.de

27.Mai 2023
Pflegegeld darf nicht gepfändet werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Oktober 2022 (Aktenzeichen IX ZB 12/22) entschieden, dass weitergeleitetes Pflegegeld nicht als Arbeitseinkommen gilt. Das bedeutet: Pflegegeld darf nicht gepfändet werden, wenn ein pflegender Angehöriger überschuldet ist. Sonst werde man dem gesetzlichen Ziel des Pflegegelds, die Pflegebereitschaft von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn zu erhöhen, nicht gerecht. Pflegegeld ist, so der BGH, kein Entgelt für bestimmte Leistungen, sondern eine materielle Anerkennung.
Wichtig ist auch: Pflegegeld ist als Sozialleistung für die Pflegebedürftigen selbst steuerfrei. Geben sie es an pflegende Angehörige weiter, müssen diese ebenfalls keine Steuern darauf zahlen. Steuerfrei bleibt das Pflegegeld auch für Menschen, die zwar nicht zur Verwandtschaft zählen, aber eine enge Beziehung zum Pflegebedürftigen haben und sich verpflichtet fühlen, ihn zu unterstützen. Pflegepersonen, die jedoch für die Pflege mehr als nur das Pflegegeld bekommen, müssen diese Einkünfte beim Finanzamt anzeigen.

27.Mai 2023
VdK-Präsidentin Verena Bentele wiedergewählt

Der VdK Deutschland hat seine Präsidentin Verena Bentele auf seinem Bundesverbandstag in Berlin einstimmig wiedergewählt. Die 41-Jährige, die aus Baden-Württemberg stammt, steht seit Mai 2018 an der VdK-Spitze. Während ihrer ersten Amtszeit erhöhte sich die Zahl der Mitglieder auf fast 2,2 Millionen. Im Südwesten gehören rund 255.000 Menschen dem VdK-Landesverband an. Bentele und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Bund und Land vertreten die sozialpolitischen Interessen dieser Menschen vor Politik, Verwaltung und Gesellschaft. Zugleich bietet der Sozialverband VdK seinen Mitgliedern umfangreiche Serviceleistungen, insbesondere Sozialrechtsschutz.
Verena Bentele ist zwölffache Paralympicssiegerin und vierfache Weltmeisterin im Biathlon und Skilanglauf. Nach ihrer Sportkarriere wirkte die blinde Athletin von 2014 bis 2018 als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

30. April 2023
Eigenes Merkzeichen für Taubblindheit

In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit amtlich festgestellter Schwerbehinderung, in Baden-Württemberg fast 957.500 mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50. Ab diesem GdB wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Viele dieser Ausweise enthalten sogenannte Merkzeichen wie „G“ für „Gehbehinderung“, „H“ für „hilflos“ oder „B“ für „Begleitperson“. Sie erleichtern die Geltendmachung der Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung. Noch recht neu ist das Merkzeichen „TBI“. Es wurde 2017 mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführt. „TBI“ steht für die schwere Behinderung „Taubblindheit“. Bundesweit gibt es rund 10.000 taubblinde Menschen. Zirka 1000 der Betroffenen haben eine angeborene Taubblindheit. Das neue Merkzeichen können sie erhalten, wenn bei ihnen eine Störung der Hörfunktion mit einem GdB von mindestens 70 vorliegt und wenn zugleich wegen einer Störung des Sehvermögens ein GdB von 100 besteht. Mit dem „TBI“ wird die Taubblindheit als Behinderung eigener Art anerkannt.

30. April 2023
Erfolgreicher VdK-Sozialrechtsschutz seit Jahrzehnten

15,5 Millionen Euro an Nachzahlungen erstritten die hauptamtlichen VdK-Juristen im Jahr 2022 allein in Baden-Württemberg. Der VdK-Sozialrechtsschutz gehört seit den Anfängen des Sozialverbands Mitte/Ende der 1940er-Jahre zu den ganz wesentlichen Mitgliederserviceleistungen. Im Südwesten wird diese zentrale Dienstleistung durch die 65 Juristinnen und Juristen der gemeinnützigen VdK Sozialrechtsschutz gGmbH Baden-Württemberg erbracht. Sie beraten und vertreten die Mitglieder in allen Bereichen des umfangreichen Sozialrechts, beispielsweise bei Streitfällen um den Grad der Behinderung oder den Pflegegrad, um das Krankengeld, die Erwerbsminderungsrente oder um die Anerkennung einer Berufskrankheit oder eines Wegeunfalls. Dieses VdK-Expertenteam steht den Ratsuchenden in landesweit 35 Beratungsstellen von „A“ wie Aalen bis „W“ wie Waldshut-Tiengen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden sich unter www.vdk-bw.de (Rubrik Beratungsstellen).

30. April 2023
Jetzt gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehegatten

Seit Januar 2023 gilt das sogenannte Notvertretungsrecht für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner. Denn entgegen weitverbreiteter Ansicht konnten sich diese Personen bis vor Kurzem, auch im medizinischen Notfall, nicht bei medizinischen Entscheidungen vertreten. Die Gesetzesänderung bedeutet nun:
Auch wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, können Eheleute und eingetragene Lebenspartner im medizinischen Notfall, beispielsweise nach einem schweren Unfall oder Schlaganfall, füreinander entscheiden. So regelt es Paragraf 1358 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eheleute, die nicht möchten, dass der Ehepartner im Notfall für sie in Gesundheitsangelegenheiten entscheidet, können Widerspruch einlegen und beim Zentralen Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de) eintragen lassen. Weitere Ausschlussgründe für das Notvertretungsrecht sind: Das Ehepaar lebt getrennt oder es gibt bereits eine Vorsorgevollmacht mit entsprechenden Regelungen. Das Notvertretungsrecht ist auf Angelegenheiten der Gesundheitssorge und auf maximal sechs Monate begrenzt. Nach Fristablauf wird bei Bedarf ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Eine Vorsorgevollmacht ist daher weiterhin sinnvoll.

01. April 2023
Pflege-Erstattungsansprüche erlöschen nicht

Das Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Juli 2021 sieht vor, dass Erben bei der Pflegekasse Kostenerstattungsansprüche innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod ihres pflegebedürftigen Angehörigen geltend machen können.
Das gilt für folgende Leistungen und Kosten: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, Kosten für eine Verhinderungspflege, Kosten für
Entlastungsleistungen, beispielsweise Tagespflege, oder auch für die Kosten für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen wie eine barrierefreie Dusche. Wichtig ist, dass die Leistungen vor dem Tod der pflegebedürftigen Person erbracht wurden.
„Stellen Sie einen Antrag auf Kostenerstattung, wenn zum Beispiel Verhinderungspflege in Anspruch genommen oder die Wohnung pflegegerecht
umgebaut wurde, die Rechnungen aber erst nach dem Tod Ihres Angehörigen bei der Pflegekasse eingereicht werden können“, so der Tipp der Stuttgarter VdK Patienten- und Wohnberatung

01. April 2023
BAGSO-Ratgeber für pflegende Angehörige

„Entlastung für die Seele – Ratgeber für pflegende Angehörige“ lautet der Titel einer bekannten Broschüre der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), die jetzt wieder erhältlich ist. Sie gibt Antworten auf wichtige Fragen rund um die Pflege von Angehörigen. Denn, in Deutschland sind knapp fünf Millionen Menschen pflegebedürftig und die meisten von ihnen werden zu Hause durch ihre Angehörigen versorgt und betreut. Viele sehen sich mit enormen Anforderungen konfrontiert. Der Ratgeber zeigt denn auch Möglichkeiten der Entlastung auf und ermutigt dazu, rechtzeitig Hilfen von außen in Anspruch zu nehmen. Er kann kostenlos unter www.bagso.de (Rubrik Publikationen) bestellt oder dort als barrierefreies pdf-Dokument heruntergeladen werden. Bei der BAGSO, der auch der Sozialverband VdK als eine von über 120 Mitgliedsorganisationen angehört, sind noch weitere
interessante Broschüren erhältlich. Auch telefonische Bestellungen sind unter (02 28) 24 99 93-0 möglich.

25. Januar 2023
Deaf Service – Jetzt 150 Interviews aus Gehörlosenwelt

Seit 2010 publiziert Judit Nothdurft Experteninterviews von und für hörbehinderte und gehörlose Menschen unter www.deafservice.de. Auf diesem von ihr gegründeten inklusiven Informationsportal ging Anfang Januar 2023 das 150. Experteninterview online. Diesmal wurde der international erfolgreiche gehörlose Animationsfilmemacher Christopher Buhr („Greta´s Storm“) interviewt. Neben den monatlich veröffentlichten Interviews finden sich auf Deaf Service auch Nachrichten und Informationen aus Bereichen wie Politik, Kultur, Gesundheit, Sport und Reisen. Darüber hinaus enthält das Onlineportal eine nach vielen Rubriken und Postleitzahlen sortierte Adressdatei von Apotheken, Kliniken, Ärzten, Bildungseinrichtungen und dergleichen mehr, aber auch von Rechtsanwälten, Steuerberatern und vielen weiteren Stellen. Das Besondere dabei: Bei den gelisteten Kontakten haben Betroffene die Möglichkeit in Gebärdensprache zu kommunizieren.

25. Januar 2023
VdK-Präsidentin Bentele ist Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Verena Bentele, ist neue Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung. Sie folgt auf Michael Groß, Präsident des AWO-Bundesverbands. „Die Zukunft von Kindern darf nicht von der finanziellen Situation der Eltern bestimmt werden. Jedes Kind, das in Deutschland aufwächst, hat ein Anrecht auf eine unbeschwerte Kindheit jenseits von Armut und fehlenden Möglichkeiten für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe“, so Bentele. Das Bündnis Kindergrundsicherung wolle den erwarteten Vorschlag aus dem Bundesfamilienministerium kritisch begleiten. Es macht sich bereits seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für die Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe gezahlt werden. Unter www.kinderarmut-hat-folgen.de finden sich weitere Informationen zum Bündnis. Verena Bentele (40), die seit 2018 als VdK-Präsidentin amtiert, wirkte zuvor als Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Früher war sie erfolgreiche Biathletin und Langläuferin. Die blinde Wintersportlerin gewann unter anderem 16 Goldmedaillen bei Paralympics und Weltmeisterschaften.

Plakat zur Aktion "Pflege macht arm"

Plakat zur Aktion "Pflege macht arm"© Sozialverband VdK Baden-Württemberg

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