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Beitragsanpassung ab Januar 2024
Achtung! Ab 1. Januar 2024 gelten neue Mitgliedsbeiträge!
Die Delegierten des 21. Ordentlichen Landesverbandstags haben am 21. Oktober 2023 eine Beitragsanpassung beschlossen. Diese tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft.
Ist ein Mitglied noch kein vollständiges Jahr im VdK, so wird für die Inanspruchnahme von Leistungen des VdK - ab Vollmachterteilung - ein einmaliger Sonderbeitrag erhoben.