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Begutachtung durch den MDK

Wer einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellt, muss sich auch auf eine Begutachtung einstellen und entsprechend vorbereiten. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), zu überprüfen, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welchen Pflegegrad der Betroffene hat. Doch, was ist dabei alles zu beachten? Nach welchen Kriterien erfolgt die Einstufung? Was tun, wenn man zu niedrig eingestuft wurde? Auf dem folgenden Link liefert der VdK alle Fragen und Antworten:

Begutachtung durch den MDK

Merkblatt des VdK mit Tipps für die MDK-Begutachtung (55.9 KB, PDF-Datei)

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